Endlich wieder Geschäftspartner persönlich auf Messen treffen

Lang war die Corona bedingte Durststrecke: keine Messen fanden statt, Dienstreisen waren kaum möglich. Stattdessen entstanden schnell virtuelle Messen und boomten digitale Gesprächsformate. Allerdings vermissten viele Geschäftsleute den direkten persönlichen Kontakt, den direkten Austausch von Angesicht zu Angesicht, die Möglichkeit, sich bei der Konkurrenz auf Messen direkt umzuschauen.
Nun endlich finden sowohl in Deutschland als auch weltweit wieder „richtige“ Messen statt. Ergänzt werden diese oftmals durch bewährte digitale Angebote wie Produktpräsentationen, digitale Unternehmerreisen, Workshops oder B2B-Kooperationstreffen. Und die neuesten Trendanalysen des AUMA, des Verbandes der Deutschen Messewirtschaft, bestätigt es: Die Teilnahme an Messen wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle für Unternehmen spielen.
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Weitere Ergebnisse der Umfragen finden Sie auf der Webseite des AUMA.

Für Messeeinsteiger gibt es auf der AUMA-Webseite viele nützliche Informationen und Checklisten. Und wenn Sie für Ihr Produkt geeignete nationale oder internationale Messen suchen, dann können Sie auf dieser Webseite unter „Messen finden“ recherchieren. Sie finden dort nicht nur Termine, Branchen und Informationen zu den Messeveranstaltern, sondern auch Statistiken über Besucher und Hinweise, ob es für diese Messen Fördermöglichkeiten gibt.

Welche Förderungen gibt es für Teilnahme an Messen

Für Messen im Ausland

In den Auslandsmesseprogrammen des Bundes und des Freistaates Bayern wird die Beteiligung an Gemeinschaftsständen auf ausgewählten internationalen Messen unterstützt. Vorwiegend kleine und mittelgroße Unternehmen zahlen ermäßigte Kosten für den Standplatz, für einen fertigen Messestand und die Ausrüstung. Sie können das gesamte Infrastruktur- und Serviceangebot des Gemeinschaftsstandes nutzen – von Telekommunikation über Catering und Dolmetscherdienst bis hin zur Betreuung durch den jeweiligen Veranstalter. Da die Kosten von Messen im Ausland je nach Land unterschiedlich sind, richtet sich die gewährte Förderung sowohl nach der Firmengröße als auch nach dem Zielland und ist unterschiedlich hoch.

Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Für junge innovative Unternehmen

Spezielle Unterstützung gibt es für die Messebeteiligung von jungen, innovativen Unternehmen auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland.
KMU, die innovative Produkte oder Dienstleistungen auf diesen Messen präsentieren möchten und weniger als zehn Jahre bestehen, können Zuschüsse für eine Beteiligung auf einem Gemeinschaftsstand beantragen. 60 Prozent Zuschuss für Standaufbau und Standmiete bei bis zu zwei Beteiligungen, 50 Prozent Zuschuss bei einer dritten Beteiligung auf der gleichen Messe, maximal 7.500 EURO pro Aussteller und Messe, sind möglich.
Neu ist, dass es nun auch eine Einzel-Messeförderung für innovative kleine und mittlere Unternehmen gibt, die länger als zehn Jahre bestehen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren neu entwickelt oder wesentlich verbessert hat und auf einer der ausgewählten internationalen Messen in Deutschland ausstellen will.  Möglich ist ein Zuschuss in Höhe von maximal 40 Prozent bzw. 12.500 EURO für Standmiete und –aufbau pro Messe. Dieses Programm ist bis 2022 befristet.
Beiden Förderprogrammen gemeinsam ist, dass der Antrag spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), der zuständigen Bewilligungsbehörde, gestellt werden muss. Diese entscheidet über die Förderfähigkeit des Antrages. Auf der BAFA-Webseite finden Sie sowohl die aktuellen Listen der förderfähigen Messen als auch weitere Informationen zur Antragstellung und einen Fragen-Antworten-Teil.

Die Programme „Go international“ und „Start-up international“

Wenn Sie ein KMU sind und Ihre Geschäftsbeziehungen in bis zu zwei neuen Auslandsmärkten aufbauen wollen, dann können Sie Zuschüsse für eine umfangreichen Katalog von Maßnahmen beantragen, die für den Ausbau des Vertriebs in den Zielmärkten notwendig sind. Im Rahmen eines konkreten Länderprojekte ist auch die Beteiligung an einer Fachmesse im jeweiligen Land förderfähig. Zuschüsse kann es ebenso wie in den anderen Programmen für Standbau und Standmiete geben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Programme.
Wichtig zu wissen bei allen genannten Programmen:
Nicht gefördert werden Personal-, Reise-, Bewirtungskosten sowie Investitionen, zum Beispiel der Kauf eines eigenen Messestandes.
IHK für Oberfranken Bayreuth
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Internet: bayreuth.ihk.de