Transport von gefährlichen Gütern und Stoffen

Viele Produkte können Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften beinhalten, die dann besonderen Lager- und Transportvorschriften unterliegen. Der tägliche Umgang mit gefährlichen Stoffen stellt daher an alle beteiligten Unternehmen viele Anforderungen.

Einleitung Gefährliche Stoffe und Güter

Unter gefährlichen Stoffen und Gütern versteht man Stoffe, die ein oder mehrere “Gefährlichkeitsmerkmale” aufweisen. Sie sind zum Beispiel giftig, reizend, ätzend, gesundheitsgefährdend, leichtentzündlich oder umweltgefährlich. Die meisten dieser Stoffe werden beim Transport als Gefahrgut eingestuft. Für Unternehmen ist die Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gütern durch rechtliche Regularien sowie Vorgaben internationaler Organisationen umfangreich geregelt.
Neben grundlegenden Informationen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern, der Lagerung und dem Transport haben alle diese Vorgaben gemein, dass nur unterwiesenes, geschultes oder geprüftes Personal eingesetzt werden darf.
Im täglichen Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern ist die Verwendung der Begriffe “gefährliche Stoffe” (Gefahrstoffe) und “gefährliche Güter” (Gefahrgut) genau zu unterscheiden

Gefahrstoffe

Der Umgang mit Gefahrstoffen ist grundsätzlich in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Wird der Begriff “Gefahrstoffe” verwendet, dann bezieht sich dies auf die interne Tätigkeit eines Unternehmens mit Stoffen, die “Gefährlichkeitsmerkmale” aufweisen.
Als Tätigkeit eines Unternehmens wird jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch sowie Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung definiert. Dazu zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten.
Je nach Art der Tätigkeit sind weitere rechtliche und technische Regeln einzuhalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. den Betriebshaftpflichtversicherungen.

Gefahrgüter

Der Begriff “Gefahgut” bezieht sich auf den Transport, bzw. die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Eisenbahn, dem Binnenschiff, dem Seeschiff oder im Luftverkehr. Hierbei kommen je nach Verkehrsträger bzw. Transportweg (national/international) unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Bestimmungen zur Anwendung
Grundsätzlich ist die Transportabwicklung von Gefahrgut als unternehmensübergreifender Prozess zu verstehen. Für alle an der Transportkette beteiligten Unternehmen und auch Personen ergaben sich daraus bestimmte Pflichten.
Die am Transport von Gefahrgut beteiligten Unternehmen und deren zuständige Mitarbeiter sind für die Einstufung und Beurteilung der gefährlichen Güter verantwortlich. Auch die Verpackung, die sichere Verladung, der Transport oder das richtige Verhalten im Falle eines Zwischenfalls unterlöiegen ihrer Verantwortung.
Daher sind in regelmäßigen Abständen Schulungen und Unterweisungen durchzuführen, bevor die Mitarbeiter eine derartige Tätigkeit übernehmen.
Die einzelnen Rechtsgrundlagen und Bestimmungen zum Versand und Transport von Gefahrgütern basieren auf den internationalen Modellvorschriften der Vereinten Nationen für Gefahrguttransporte.

Gefahrguttransport in Deutschland

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) bildet in Deutschland die Rechtsgrundlage für den Umgang mit Gefahrgütern.
Gefahrgüter im Sinne dieses Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, für die Allgemeinheit, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere, der Natur und anderer Sachen ausgehen können.
Beim Transport von Gefahrgütern auf der Straße, der Eisenbahn und dem Binnschiff findet die zum Gefahrgutbeförderungsgesetz zugehörige Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) Anwendung.
Beim Transport von Gütern auf See findet die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) Anwendung.

Transport Straße

Ergänzt wird die GGVSEB durch die internationale Vorschrift “Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)”. Informationen und Download des ADR finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Das Europäische Übereinkommen ADR über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist ein umfassendes Basisregelwerk. Es enthält Vorschriften, insbesondere für Schulung und Unterweisung von Personal, die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Umgang während der Beförderung und für die verwendeten Fahrzeuge.

Transport Eisenbahn

Ergänzt wird die GGVSEB durch die “Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)”. Informationen und Download des RID finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Verantwortlich für die Erstellung der RID-Vorschriften zeichnet die sog. Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF).
Die Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter und für den Umgang während der Beförderung.

Transport Binnenschiff

Ergänzt wird die GGVSEB durch das “Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)”. Informationen und Download des ADN finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Das ADN enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Bau, die Ausrüstung und Zulassung der Schiffe und für den Umgang während der Beförderung.

Transport Seeschiff

Neben der GGVSee findet die Beförderungsvorschrift “Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit dem Seeschiff (IMDG-Code)” Anwendung. Informationen und Download des IMDG-Codes finden Sie auf der Homepage des Bundesminsteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Verantwortlich für die Erstellung des IMDG-Code ist die Internationale Seeschifffahrts-Organisation der Vereinten Nationen (IMO).
Die am Transport beteiligten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt,  geschult bzw. unterwiesen sein.

Transport Luftfracht

Der Transport von Gefahrgütern per Luftfracht ist in Deutschland derzeit durch keine Verordnung geregelt. Hier gelten die Transportvorschriften der “Dangerous Goods Regulations (DGR)”, herausgegeben von der International Air Transport Association (IATA). Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage der IATA.
Die DGR-Regularien bestimmen, welche Gefahrgüter per Luftfracht versendet werden dürfen. Die Bestimmungen beziehen sich sowohl auf die Mitnahme im Handgepäck und Gepäck von Passagieren als auch auf die Beförderung als Luftfracht. Die zuständige Kontrollbehörde ist das Luftfahrtbundesamt.
Bevor ein Versender von Luftfracht im Versand aktiv werden darf, ist gemäß dem IATA-DGR eine Schulung durch einen vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Trainer zu besuchen.
Bitte beachten Sie, dass die Amtssprache bei der Abwicklung von Gefahrgut in der Luftfracht Englisch ist.
Während Verpacker, Speditionen und Transporteure ohnehin bereits aufgrund ihrer Tätigkeit für den Versand von Gefahrgütern eingerichtet und vorbereitet sind, ist es gerade für Unternehmen, die kaum Gefahrgut versenden und in Umlauf bringen schwierig, die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen und Qualifikationen kurzfristig einzuholen.
Zwar besteht für Unternehmen, welche Gefahrgut in den Umlauf bringen, die Möglichkeit für Tätigkeiten, wie das Verpacken und das Erstellen von Beförderungsdokumenten, externe Firmen zu beauftragen. Dies entbindet die Unternehmen und Personen jedoch nicht von der Aufgabe, ihre jeweiligen Rollen entlang der Transportkette kennen zu müssen und die entsprechenden Transportbestimmungen umsetzen zu können.
Hierzu gibt es zahlreiche auf jede Unternehmensform und Größe spezialisierte Schulungsanbieter.

Der Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen, die Gefahrgüter herstellen, versenden, empfangen und/oder lagern, weiterverarbeiten und/oder an der Beförderung beteiligt sind, müssen ab einer bestimmten Menge und Gefährlichkeit eines Stoffes einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Die Rechtsgrundlage zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten bildet die Verordnung über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen (GbV).
Hier finden Sie weitere Informationen zum Gefahrgutbeauftragten und zur Prüfung.