Aktuelles und Veranstaltungen
Hier informieren wir Sie über alle aktuellen Themen, Gesetzesnovellen und interessante Veranstaltungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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Aktuelle Veranstaltungen der IHK für Oberfranken Bayreuth
Bleiben Sie auf dem Laufenden: Unsere Veranstaltungen bieten Ihnen wertvolle Impulse, aktuelle Trends und praxisnahe Einblicke rund um den Tourismus. Hier finden Sie alle Termine im Überblick.
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Meldescheine für Hotelgäste aus dem Inland fallen seit dem 1. Januar 2025 weg
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2024 der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Damit greift der Bund eine langfristige Forderung der IHK-Organisation auf.Bisher waren alle Beherbergungsunternehmen, ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße, nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, von allen Gästen Meldescheine auszufüllen (digital oder in Papierform) und ein Jahr aufzubewahren. Ab 1. Januar 2025 entfällt diese Pflicht für Deutsche Gäste.Für Gäste aus dem Ausland werden weiterhin die Meldedaten erfasst, aufgrund des Schengener Durchführungsübereinkommens und der Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Melde- und Ausweispflicht für Ausländer. Der Meldeschein muss 12 Monate vom Beherbergungsbetrieb aufbewahrt und spätestens nach weiteren 3 Monaten vernichtet oder gelöscht werden.Für Gäste in Kur- und Erholungsorten, wo ein Gästebeitrag anfällt, besteht weiterhin eine Meldepflicht zum Zweck der Abgabenerhebung. Die betroffenen Kommunen müssen daher nun ihre Gästebeitragssatzungen prüfen, ob inhaltlicher Anpassungsbedarf besteht. Eine Anpassung ist für Kommunen notwendig, die Gästebeiträge erheben und dabei auf das bisherige Bundesmeldegesetz verweisen. Mit dem Kommunalabgabengesetz der jeweiligen Bundesländer bleiben die Rechtsgrundlagen zur Erhebung der Daten und Abführung der Gästebeiträge für die Gemeinden damit bestehen.
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Bürokratieabbau - Praxis-Check im Gastgewerbe
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel, MdL haben Anfang Oktober zu einem Praxis-Check im Gastgewerbe nach München geladen. Im Rahmen des Workshops haben sie mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Branche, der Dehoga Bayern, der IHK München/Oberbayern sowie den zuständigen Vollzugsbehörden bzw. Ministerien bürokratische Hemmnisse im Gastgewerbe aus den Bereichen Lebensmittelhygiene/Allergenkennzeichnung, Arbeits-/Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und Elektrocheck identifiziert und Lösungsansätze für deren Reduzierung aufgezeigt.
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Lebensmittelkennzeichnung im Gastgewerbe
Was Sie als Händler, Lieferant oder Gastronom über Lebensmittel- und Allergenkennzeichnung wissen müssen, hat die DIHK in einem aktualisierten Merkblatt zusammengefasst. Darin erfahren Sie unter anderem welche gesetzlichen Grundlagen gelten, wie Sie bei der Auszeichnung vorgehen oder wie ein "Bestellkärtchen" für Allergiker aussieht.
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Infoblätter zum Reiserecht
Die DIHK hat die Infoblätter zum Reisevertragsrecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht. Die rechtlichen Grundlagen sind weiterhin das dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017, die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates (ABl L 326 vom 11. Dezember 2015, S. 1) und das Reisesicherungsfondsgesetz vom 25. Juni 2021.
Hier finden Sie das
Infoblatt für Gastgeber (PDF, 521 KB)
Infoblatt für Vermittler (PDF, 526 KB)
Infoblatt für Veranstalter (PDF, 629 KB)
Nach wie vor gültig ist das
Infoblatt für Destinationenmanager (PDF, 101 KB)
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Förderprogramm für Stadtmarketing
Das Bayerische Staatsministerium führt die Förderinitiative „Starkes Stadtmarketing für lebendige Innenstädte“ weiter. Gefördert werden innovative Konzepte zur Reduzierung von Leerstand und die Kosten für zusätzliches Personal. Antragsberechtigt sind Stadtmarketingorganisationen, Handels- und Gewerbevereine sowie Zusammenschlüsse gewerblicher Unternehmen in Bayern. Die Förderung umfasst Zuschüsse für Projektvolumen zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2025 möglich. Erfahren Sie unter dem Link in der Überschrift mehr!
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KI-Verordnung, was bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Verordnung über künstliche Intelligenz - AI-Act) ist am 12. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und ab 2. August 2026 anzuwenden. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und ökologische Nachhaltigkeit vor KI mit hohem Risiko geschützt werden und gleichzeitig Innovationen anzukurbeln. Die neuen Vorschriften folgen weitgehend einem risikobasierten Ansatz.
Auf der Seite “EU Artificial Intelligence Act” finden Sie Unterstützung bei der Umsetzung des AI-Acts durch Leitfäden und digitale Tools.
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Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 der European Accessibility Act (EAA) ins nationale Recht überführt. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst u.a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.Das BFSG gilt für folgende Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden:
- Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
- E-Book-Lesegeräte
Das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbracht werden:- Telekommunikationsdienste
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und hierfür bestimmte Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Webinar-Reihe zum Thema „BFSG 2025“ E-Commerce
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat eine Webinar-Reihe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz initiiert, um die Unternehmen rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes zu informieren. Schwerpunkt der Reihe ist der E-Commerce. Alle Webinare sind als Video jederzeit abrufbar.ie Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat eine Webinar-Reihe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz initiiert, um die Unternehmen rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes zu informieren. Schwerpunkt der Reihe ist der E-Commerce. Alle Webinare sind als Video jederzeit abrufbar.
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Die E-Rechnung kommt
Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Das sieht die E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) vom 6. September 2017 vor. Doch was ist überhaupt eine E-Rechnung, und wie wirkt sich die Verpflichtung konkret aus?In den FAQs des Bundesfinanzministeriums erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung.