Aktuelles zum Thema Handel

Hier informieren wir Sie über alle aktuellen Themen, Gesetzesnovellen und interessante Veranstaltungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
  • Aktuelle Veranstaltungen der IHK für Oberfranken Bayreuth
    Bleiben Sie auf dem Laufenden: Unsere Veranstaltungen bieten Ihnen wertvolle Impulse, aktuelle Trends und praxisnahe Einblicke rund um den Tourismus. Hier finden Sie alle Termine im Überblick.
  • Förderprogramm für Stadtmarketing
    Das Bayerische Staatsministerium führt die Förderinitiative „Starkes Stadtmarketing für lebendige Innenstädte“ weiter. Gefördert werden innovative Konzepte zur Reduzierung von Leerstand und die Kosten für zusätzliches Personal. Antragsberechtigt sind Stadtmarketingorganisationen, Handels- und Gewerbevereine sowie Zusammenschlüsse gewerblicher Unternehmen in Bayern. Die Förderung umfasst Zuschüsse für Projektvolumen zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2025 möglich. Erfahren Sie hier mehr!
  • Ministerrat beschließt Entwurf für des neue Bayerisches Ladenschlussgesetz
    Wie bewerten Passantinnen und Passanten deutsche Innenstädte? Und würden sie Dritten zu einem Besuch raten? Antworten auf diese Fragen gibt nun eine aktuelle Studie des Instituts für Handelsforschung (IFH Köln) unter Mitwirkung der Industrie- und Handelskammern.
  • KI-Verordnung, was bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen?
    Die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Verordnung über künstliche Intelligenz - AI-Act) ist am 12. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und ab 2. August 2026 anzuwenden. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und ökologische Nachhaltigkeit vor KI mit hohem Risiko geschützt werden und gleichzeitig Innovationen anzukurbeln. Die neuen Vorschriften folgen weitgehend einem risikobasierten Ansatz.
    Auf der Seite “EU Artificial Intelligence Act” finden Sie Unterstützung bei der Umsetzung des AI-Acts durch Leitfäden und digitale Tools.
  • Die E-Rechnung kommt
    Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Das sieht die E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) vom 6. September 2017 vor. Doch was ist überhaupt eine E-Rechnung, und wie wirkt sich die Verpflichtung konkret aus?
    In den FAQs des Bundesfinanzministeriums erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung.
  • 10-Punkte für einen fairen E-Commerce
    DIHK unterbreitet 10 Maßnahmen-Vorschläge
    Der deutsche Einzelhandel – stationär wie online – ist auf gute und faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen. Die zunehmende Präsenz von E-Commerce-Direktvertriebsmodellen aus Drittländern stellt eine wachsende Herausforderung dar. Während deutsche und europäische Unternehmen strengen Regulierungen unterliegen, richten sich einige außereuropäische Online-Marktplätze nicht nach den in Europa geltenden Standards und Vorgaben und vermeiden dadurch erhebliche Kosten und Aufwand.
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
    Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 der European Accessibility Act (EAA) ins nationale Recht überführt. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst u.a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.
    Das BFSG gilt für folgende Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden:
    • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
    • Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
    • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
    • E-Book-Lesegeräte

    Das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbracht werden:
    • Telekommunikationsdienste
    • Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
    • Bankdienstleistungen für Verbraucher
    • E-Books und hierfür bestimmte Software
    • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

    Webinar-Reihe zum Thema „BFSG 2025“ E-Commerce
    Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat eine Webinar-Reihe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz initiiert, um die Unternehmen rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes zu informieren. Schwerpunkt der Reihe ist der E-Commerce. Alle Webinare sind als Video jederzeit abrufbar.ie Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat eine Webinar-Reihe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz initiiert, um die Unternehmen rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes zu informieren. Schwerpunkt der Reihe ist der E-Commerce. Alle Webinare sind als Video jederzeit abrufbar.