Lieferantenerklärungen in der Praxis
Veranstaltungsdetails
Seminarinhalte:
In Zeiten der Globalisierung des Welthandels und der Fertigung hat die Europäische Union mit einer Vielzahl von Partnerstaaten Präferenzabkommen abgeschlossen, die Vergünstigungen (i.d.R. Zollfreiheit) für Ursprungswaren vorsehen. Als innergemeinschaftliches Nachweispapier über den Status der Ware, aber auch für nationale Handelsgeschäfte ist daher die Lieferantenerklärung nahezu unabdingbar. Dieses Seminar soll sowohl den Ausstellern als auch den Nutzern dieser Papiere deren Bedeutung näherbringen. Anschaulich werden - auch für nicht exportorientierte Teilnehmer - die zu beachtenden Regeln und Formvorschriften dargestellt.
Änderungen wie auch Neuerungen (z.B. Neuseeland, Übergangsregeln Regionales Übereinkommen -RÜ-) und geltende neue Rechtsgrundlagen werden eingehend besprochen.
Im Bereich "Konsequenzen" wird auf die Risiken und Folgen von Falschausstellungen hingewiesen. Veranschaulicht durch praktische Beispiele wird ein Prüfungsschema entwickelt und an die Hand gegeben mit dem Fehler vermieden werden können.
- Bedeutung und Risiken von Lieferantenerklärungen
- Überprüfung und Rechtsfolgen unrichtiger Erklärungen
- Formelle Prüfung und Erstellung der Lieferantenerklärung
- Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung
- Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprung
- Lieferantenerklärung mit Kumulationsvermerk
- Ausfertigungsdatum
- rückwirkende Ausstellung
- elektronische Authentisierung
- Ausfüllhinweise
- Besonderheiten Japan / Neuseeland / Übergangsregeln RÜ
- Methodik der Ursprungsbestimmungen („roter Faden“/ Prüfungsschema)
- Materielle Prüfung der Lieferantenerklärung
- Erwerb der Ursprungseigenschaft durch vollständige Erzeugung
- Erwerb der Ursprungseigenschaft durch ausreichende Be- und Verarbeitung
- Erwerb der Ursprungseigenschaft durch bilaterale, multilaterale bzw. paneuropäische und Pan-Euro-Med Kumulation
- Das Regionale Übereinkommen / Übergangsregeln RÜ
- Besonderheiten Japan / Vereinigtes Königreich
- Ursprungsregeln und betriebliche Organisation
- Verbindliche Ursprungsauskünfte