ONLINE: Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung
Veranstaltungsdetails
Seminarinhalte:
Der Gesetzgeber hatte die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten für 2024 auf 538 € (2025 = 556 €) angehoben und dynamisiert. Zudem hat der derzeitige Mindestlohn (2024 = 12,41 €; 2025 = 12,82 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 € beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien, den neuen Vorgaben zur Rentnerbeschäf-tigung, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprü-fungen) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.
- Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte bis 538 Euro / 556 Euro monatlich
- Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen
- RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung
- Alles zum Mindestlohn, insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten und Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung
- Neue Geringfügigkeitsrichtlinien, Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs; Abrechnung von Schülern, Studenten, Rentnern, Neuregelung durch die Spitzenverbände, Praktikanten, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit, Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag, Abregrenzung Arbeitnehmer/selbstständige Tätigkeit/etc.
- Erhöhung Mindestlohn auf 12,41 Euro / 12,82 Euro und Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze 538 Euro / 556 Euro
- Neue Geringfügigkeitsrichtlinien und neue Meldevorschriften
- Kein Bestandsschutz mehr für Altfälle ab 1.1.2024
- Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen, besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte, Prüfung der Berufsmäßigkeit, etc.
- Grundlagen und Neuregelungen für den Übergangsbereich Entgelt über 538 Ero / 556 Euro bis 2000 Euro)
- Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte, jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln, Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung, Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge, etc.
- Aber auch zusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, Inflationsausgleichsprämie 3000 Euro, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten