Finanzamt infomiert über Neuerungen bei der Kassenprüfung
Am 14. November trafen sich die Mitglieder des Tourismusausschusses zu ihrer Herbst-/Wintersitzung in der IHK. Im Fokus der Sitzung stand das Thema Kassenprüfung.
Zwei Mitarbeiter des Finanzamtes Aschaffenburg erläuterten den Ausschussmitgliedern, wie eine Kassennachschau und eine Überprüfung der elektronischen Daten derzeit ablaufen. Bei einer Prüfung solle die Bedienungsanleitung des Kassensystems bereitgehalten werden, außerdem sei darauf zu achten, dass ein mit dem Kassensystem vertrauter Mitarbeiter für die Unterstützung beim Datenexport anwesend sei. Aufzeichnungspflichtige Geschäftsvor-fälle müssten einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet dokumentiert werden. Die digitalen Aufzeichnungen seien durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor nachträglichen Änderungen zu schützen. Spätestens bis 31. Juli 2025 müssen Unternehmen alle in Betrieb genommenen elektronischen Aufzeichnungssysteme, zum Beispiel selbst gekaufte, gemietete oder geleaste Kassen, den Finanzbehörden gemeldet werden. Die Anzeige erfolgt entweder über das Programm „Mein ELSTER“ oder mittels einer ERiC-Schnittstelle (ELSTER Rich Client) aus einer dafür geeigneten Software. Die Unternehmen sind nach der Belegausgabepflicht angewiesen, dem Kunden einen Beleg in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall auszuhändigen. Dabei entscheidet der Kunde, wie mit dem Beleg umgegangen wird. Neue technische Möglichkeiten für die elektronische Belegbereitstellung, wie etwa die Nutzung eines QR-Codes, können verwendet werden.
IHK-Mitarbeiter Thomas Nabein stellte anschließend Fördermöglichkeiten für die Tourismusbranche vor. Klein- und mittelständische Unternehmen können hiervon profitieren. Förderfähig sind unter anderem arbeitsplatzschaffende und -sichernde Investitionsvorhaben im Sinne einer Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung. Die Förderwürdigkeit wird zunächst von der Regierung von Unterfranken geprüft, die Gesamtfinanzierung des Projekts muss mit der Hausbank besprochen und sichergestellt werden. Die IHK berät vorab zu solchen Vorhaben und beantwortet individuelle Fragen zu den Finanzierungsprogrammen.
Thomas Nabein wies darauf hin, dass ein vorzeitiges, wirtschaftliches Handeln vor der Förderzusage nicht zulässig sei.
Die Mitglieder tauschten sich abschließend über die derzeitige Lage und die aktuellen EU-Regelungen aus.