Recht und Steuern

OS-Plattform zur Streitbeilegung wird zum 20. Juli eingestellt

Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Diese Plattform wurde ursprünglich im Rahmen der Verordnung (EU) 524/2013 (ODR-Verordnung) geschaffen und verpflichtete Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge abschließen, einen entsprechenden Link in ihrem Impressum bereitzustellen.

Allgemein

Mit Aufhebung der ODR-Verordnung entfällt am 20. Juli 2025 nur die bisherige Pflicht für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze, auf ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen, vgl. Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013, die mit Wirkung zum 20. Juli 2025 aufgehoben wird.
Nach Einstellung der OS-Plattform wird die EU-Kommission ein neues digitales Informationstool bereitstellen.

Hintergrund der Einstellung

Die OS-Plattform sollte eine einfache und digitale Möglichkeit zur Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen bieten. In der Praxis wurde sie jedoch kaum genutzt. Viele Online-Händler waren nicht bereit, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, obwohl sie dennoch verpflichtet waren, auf die Plattform hinzuweisen. Diese Diskrepanz machte die Regelung in der Praxis wenig effektiv.
Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 hat die EU nun beschlossen, die Plattform abzuschaffen. Ab dem 21. Juli 2025 entfällt somit auch die Verpflichtung, einen entsprechenden Hinweis oder Link auf Webseiten und in AGB zu integrieren.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Unternehmen sollten rechtzeitig handeln, um potenzielle Abmahnungen zu vermeiden, indem sie den Hinweis auf die OS-Plattform auf ihrer Website in mehreren Schritten anpassen.
Konkret bedeutet dies:
  • Bis zum 20. März 2025 bestand kein Änderungsbedarf hinsichtlich der Verlinkung zur OS-Plattform in den AGB oder im Impressum der Website.
  • Seit dem 20. März 2025 muss der Hinweis auf die OS-Plattform weiterhin bestehen, jedoch darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dort Beschwerden einzureichen.
  • Ab dem 20. Juli 2025 ist jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform zu entfernen.
Bitte beachten: Ein fortbestehender Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform kann als irreführend gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Weiterhin bestehende Informationspflicht nach VSBG

Trotz der Abschaffung der OS-Plattform bleibt die Verpflichtung gemäß § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) bestehen. Unternehmen müssen weiterhin angeben, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern (Stand: 31. Dezember des Vorjahres).“

To-Dos für Unternehmen

  • Prüfen, ob die eigene Website oder AGB noch auf die OS-Plattform verweisen.
  • Rechtzeitige Entfernung der entsprechenden Hinweise bis zum 20. Juli 2025.
  • Sicherstellen, dass die erforderlichen Angaben gemäß § 36 VSBG weiterhin korrekt sind.
Stand: März 2025
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