Recht und Steuern

Hinweisgebersystem

Wir sind als Arbeitgeber verpflichtet, das Hinweisgeberschutzgesetz gegenüber unseren Beschäftigten umzusetzen. Wir haben uns darüber hinaus dazu entschlossen, diese Meldemöglichkeit auch unseren Geschäftspartnern, Mitgliedsunternehmen sowie Ehrenamtsinhabern zu eröffnen.
Dadurch werden anonyme Meldungen bei Rechtsverstößen oder Fehlverhalten, die von IHK-Mitarbeitern, dem Ehrenamt sowie Unternehmen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für die IHK Aschaffenburg herrühren, ermöglicht. An das Hinweisgebersystem können im Rahmen der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes Verstöße vertraulich und nach Wunsch auch anonym gemeldet werden. Darunter fallen beispielsweise Hinweise auf Diebstahl, Korruption, Untreue, Geldwäsche und sonstiges strafrechtliches Handeln oder Verstöße gegen den Umweltschutz.  
Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet werden. Die Informationen werden im Rahmen eines vertraulichen Prozesses bearbeitet. 
Um den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene zu garantieren, haben wir eine unabhängige Meldestelle eingerichtet. Diese Funktion der Meldestelle nimmt die Firma atarax wahr. 
Folgende Kommunikationswege stehen zur Verfügung:
  • schriftliche Meldung auf dem Postweg an: 
    atarax Unternehmensgruppe, Luitpold-Maier-Str. 7, D-91074 Herzogenaurach
  • über ein Hinweisgeber-Portal mit Kontaktformular: https://www.atarax.de/de/startseite/leistungen/hinweisgeberportal
    Mit dem Link werden Sie an das Hinweisgeber-Portal der atarax Unternehmensgruppe weitergeleitet. Selbstverständlich wird bereits diese Weiterleitung nicht zurückverfolgt. Auf dem Portal unserer Meldestelle haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Beobachtungen auch anonym zu melden.
  • telefonisch über Telefon-Hotline unter: 0049 / 160 / 96210839 (Montag - Freitag von 08.30 - 17.00 Uhr, außer an Feiertagen)
  • per E-Mail an: compliance@atarax.de
Auf Anfrage des Hinweisgebers ist es über diese Kanäle auch möglich, innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens eine Meldung zu erstatten.
Bei Eingang einer Meldung wird dem Hinweisgeber der Eingang binnen einer Frist von sieben Tagen bestätigt. Bis spätestens drei Monate nach Eingangsbestätigung erhält dieser eine abschließende Mitteilung, die gegebenenfalls Ausführungen zu Folgemaßnahmen beinhaltet.
Es sei allerdings auch darauf hingewiesen, dass ein Hinweisgeber, der bewusst falsche Anschuldigungen erhoben hat, mit rechtlichen Maßnahmen rechnen muss.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit einer Meldung finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Ferner können Sie innerhalb Deutschlands beim Bundesamt für Justiz (BfJ), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dem Bundeskartellamt (BKartA) sowie auf EU-Ebene bei der Europäischen Kommission (KOM), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) einen Verstoß melden.