Finanzanlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer: Einreichung der Prüfungsberichte bis Ende des Jahres!
Finanzanlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer trifft die Pflicht, sich jährlich durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Bis spätestens 31. Dezember 2025 sind Prüfungsberichte und Negativerklärungen für das Berichtsjahr 2024 bei der IHK Aschaffenburg einzureichen. Betroffene Unternehmer sollten rechtzeitig dieser Verpflichtung nachkommen.
Zum 1. Januar 2026 geht die Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit über die Gewerbetreibenden der Versicherungs- und Finanzvermittlerbranche, der Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer und der Wohnimmobilienverwalter von der IHK Aschaffenburg auf die IHK für München und Oberbayern über. Die IHK München wird dann auch für die Einreichung der Prüfungsberichte bzw. Negativerklärungen und die Kontrolle von Weiterbildungsverpflichtungen zuständig sein. Auch Änderungsanträge und Anträge auf entsprechende Erlaubnisverfahren müssen dann bei der IHK für München und Oberbayern gestellt werden.
In Bayern hatte die IHK für München und Oberbayern die Erlaubniszuständigkeiten im Rahmen einer Verbundlösung bereits seit fast 20 Jahren für alle bayerischen IHKs mit Ausnahme der IHK Aschaffenburg übernommen. Die IHK Aschaffenburg hatte die Zuständigkeiten für die Erlaubnisverfahren, deren Registrierung und die Aufsicht über diese Gewerbetreibenden bislang selbst wahrgenommen. Mit dem aktuellen Übertragungsbeschluss wird ab 2026 dann die IHK München für ganz Bayern zuständig sein.