Recht und Steuern
Diverse Maschen zum Datenklau
Immer wieder versuchen Betrüger, auf unlautere Weise Geld oder Daten von Unternehmen zu erlangen.
Aktuell: E-Mails zu angeblichem digitalen DGUV-Präventionsmodul stammen nicht von der DGUV oder der Berufsgenossenschaft
Update vom 9. April 2025: Die E-Mails mit dem gefälschten Absender der BGN richten sich nicht mehr nur an Betriebe aus dem Gastgewerbe, sondern auch an Unternehmen anderer Gewerbezweige.
Der Wortlaut in den Betreffzeilen der betrügerischen E-Mails variiert mittlerweile. Neben den oben im Text genannten können die Betreffzeilen auch „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025. Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen - inkl. Beitragssenkung“ oder „DGUV-Präventionsmodul 2025 - Zustellung von Schreiben und Rechnung“ oder anders heißen.
31.03.2025: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt: Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe. Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. In den bisher bekannt gewordenen Fällen handelt es sich um Mitgliedsbetriebe der BGN, möglicherweise sind jedoch auch weitere Branchen betroffen.
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.
Warnung vor neuer Betrugsmasche im Namen der IHK
12.03.2025: Aktuell erhalten viele Unternehmen E-Mails, in denen sie aufgefordert werden, einen Link anzuklicken, um ihre Unternehmensdaten zu überprüfen. Die Anrede ist hierbei unpersönlich formuliert, es wird zur Überprüfung der Unternehmensdaten eine kurze Frist gesetzt sowie eine Strafe angekündigt. Als Absender wird nur allgemein die Industrie- und Handelskammer genannt. Diese können jedoch keine Firmen im Handelsregister eigenständig löschen. Wir empfehlen Ihnen, den Link nicht anzuklicken. Diese Mails stammen nicht von der IHK Aschaffenburg.
Allgemeine Warnung zum Datenklau
Angefangen von Zentralen Zahlstellen in verschiedenen deutschen Städten mit Konto im Ausland über die Kölner Masche mit Telefonanruf und Telefonmitschnitt bis hin zu hohen Rechnungen für einen Handelsregisterabruf oder Phishing-Mails, die vorgeblich aus der IHK-Organisation stammen sollen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zeigt in ihrem Online-Artikel Warnung: Neue Maschen zum Datenklau – Betrüger täuschen IHK-Hintergrund vor die jeweils aktuellen Betrugsansätze auf.
Sofern Sie solche Schreiben erhalten und nicht sicher sind, ob und wie Sie darauf reagieren sollen, wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsabteilung.