USA
Die USA sind die größte Volkswirtschaft der Welt und machen rund ein Viertel des globalen Bruttoinlandsprodukts aus. Mit etwa 340 Millionen Menschen erlebt das Land gerade eine Reindustrialisierung. Statt nur auf Konsum und Dienstleistungen zu setzen, werden durch Konjunkturpakete jetzt Infrastruktur modernisiert und neue Produktionsstätten gebaut. Auch wenn es unter der Regierung von US-Präsident Donald Trump protektionistische Hürden gibt, bieten sich grundsätzlich für deutsche Unternehmen viele Chancen.
Pressemitteilung
German American Business Outlook - GABO - 2025
Einmal im Jahr werden die Tochtergesellschaften deutscher Firmen in den USA nach ihrer Einschätzung der Lage gefragt. Der GABO (German American Business Outlook) der deutschen Auslandshandelskammern (AHK) beschreibt im Frühjahr 2025 eine positive Stimmung. Tiefergehende Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite.
Executive Orders
Die Executive Orders (EO) sind auf der Webseite des Weißen Hauses zu finden. Hier können Sie auch den Newsletter des Weißen Hauses abbonnieren, um stets über neue EO informiert zu sein. Donald Trump dürfte dazu neigen, wo möglich, mit EOs zu agieren.
US-Zölle auf Aluminium und Stahl
Die Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Aluminiumerzeugnisse und Aluminiumderivate sowie Stahlerzeugnisse und Stahlderivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen (zum Beispiel gegenüber chinesische Waren).
Weiterhin wurden die Vereinbarungen für zollfreie Lieferungen im Zuge von Quotenregelungen mit der EU und weiteren Staaten aufgehoben.
Die Germany Trade and Invest (GTAI) berichtet hierzu ausführlich auf Ihrer Webseite.
Wichtig sind die von der US-Zollverwaltung bereitgestellten Frequently Asked Questions, die laufend aktualisiert werden.
US-Strafzölle auf Autos und Autoteile
Zum 3. April werden 25 Prozent Zoll auf importierte Autos und voraussichtlich ab Anfang Mai auch auf Autoteile erhoben. Der 25-prozentige Zoll gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten.
Importeure von Autos, die unter das USMCA fallen, können den US-Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den Zoll in Höhe von 25 Prozent nur auf den Wert der nicht US-Anteile zahlen.
EU-Zusatzzölle als Gegenmaßnahme
Die EU hatte am 12. März 2025 Gegenmaßnahmen angekündigt.
Bereits 2018 während der ersten Trump-Präsidentschaft führte die EU Zusatzzölle ein. Nach Verhandlungen mit den USA setzte die EU diese befristet aus.
Die aktuelle Aussetzung galt bis 31. März 2025. Die Aussetzung wird nicht verlängert. Die Zusatzzölle sollen ab 13. April 2025 wieder gelten.
Dies betrifft die Maßnahmen, die mit den Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 sowie (EU) 2020/502 eingeführt wurden:
- Zusätzliche Zölle in Höhe von zehn, 25, 35 beziehungsweise 50 Prozent
auf Einfuhren bestimmter Waren gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886; - Zusatzzölle in Höhe von 4,4 und 7 beziehungsweise 20 Prozent auf ausgewählte Waren gemäß Art. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502.
Zudem sind zusätzliche Gegenmaßnahmen geplant, die ab Mitte April 2025 gelten sollen
Die EU-Kommission hat hierfür einen Vorschlag für eine Warenliste vorgelegt. Auf dieser Liste finden sich sowohl gewerbliche Waren wie Stahl- und Aluminiumprodukte, Textilien oder Lederwaren, als auch landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Nüsse, Zucker und Rindfleisch. Die Liste wird nach einer Konsultation finalisiert und Mitte April 2025 in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet.
Was können Unternehmen tun?
Nachfolgend erhalten Sie eine unverbindliche Aufstellung, was Unternehmen aufgrund der aktuellen Regelungen tun können/prüfen sollten:
- Betroffenheit prüfen: Die Unternehmen sollten ihre internationalen Verträge unter die Lupe nehmen, wie z.B. die richtige Auswahl der Incoterms-Klausel. Als Verkäufer/Exporteur kommt im Handel mit den USA die DDP-Klausel nicht in Frage! Bei DDP (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt) müsste der Exporteur alle Zölle und somit auch die Zusatzzölle tragen.
- Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert.
Es empfiehlt sich den FOB-Wert auf der Handelsrechnung anzugeben, damit nicht die Frachtkosten eine zusätzliche Zollbelastung aufbringen. - Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind grundsätzlich international einheitlich.
- Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
- Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind?
Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung? - Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.
USA - Wissenswertes
Weitere Ansprechpartner
Angesichts der aktuellen Entwicklungen in den USA hat die Rechtsabteilung der AHK in New York ihr bereits bestehendes Beratungsangebot weiter ausgebaut, um deutschen Unternehmen vor dem Hintergrund der kurzfristig eintretenden – zum Teil sehr komplexen – Neuerungen schnell und effizient zur Seite stehen zu können.
Stand: 09.05.2025