USA
Die USA sind die größte Volkswirtschaft der Welt und machen rund ein Viertel des globalen Bruttoinlandsprodukts aus. Mit etwa 340 Millionen Menschen erlebt das Land gerade eine Reindustrialisierung. Statt nur auf Konsum und Dienstleistungen zu setzen, werden durch Konjunkturpakete jetzt Infrastruktur modernisiert und neue Produktionsstätten gebaut. Auch wenn es unter der Regierung von US-Präsident Donald Trump protektionistische Hürden gibt, bieten sich grundsätzlich für deutsche Unternehmen viele Chancen.
Aktuelles
DIHK-Blitzumfrage: Zoll-Deal mit den USA bringt der Wirtschaft neue Sorgen statt Erleichterung. Betriebe erwarten mehrheitlich weitere Beeinträchtigungen. Die komplette Auswertung finden Sie seit dem 6. August 2025 auf der Webseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer.
Am 27. Juli 2025 einigten sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump darauf, dass die meisten der US-Importe aus Europa künftig mit 15 Prozent verzollt werden sollen.
Als „ersten Schritt“ hin zu einem umfassenden und fairen Handelsabkommen bewertet Helena Melnikov, Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die jetzt getroffene Grundsatzvereinbarung im transatlantischen Zollkonflikt.
Der Deal:
- Auf die meisten EU-Importe wird ein Basiszollsatz von 15% erhoben werden. Im Vergleich zu dem bisher geltende Basiszollsatz von 10%, und dem Durchschnittszollsatz von ca. 2% vor der Amtsübernahme von Donald Trump, stellt dies eine erhebliche Verschlechterung da.
- Auch auf Autos soll in Zukunft der Basiszollsatz angewandt werden. Dies entspricht ca. einer Halbierung der bisher geltenden Zölle (von 27,5% (2,5% allgemeinzoll plus 25% „Strafzoll“) auf 15%). Gleichzeitig bleiben die US-Importzölle für Autoteile aus Drittländern wie Mexiko und Kanada bei 25%.
- Die Zölle von 50% auf Stahl, Aluminium, und Derivate (verarbeitete Produkte) sollen laut von der Leyen durch Zollabbau und Quoten angepasst werden. Laut der US-Regierung bleiben sie aber bestehen, auch der ab dem 1. Aug. geltende 50% Zoll auf Kupfer soll hier bestehen bleiben. Hier werden jedoch noch genauere Details erwartet. Die Komplexitäten im Zollverfahren (Wert und Ursprungsermessung) bleiben weiterhin die größten Eckpunkte.
- Laut von der Leyen soll der Basiszollsatz von 15% auch für Halbleiter und Pharmaprodukte gelten. Bisher waren diese von allen Zöllen ausgenommen – dieser Umschwung stellt eine dramatische Belastung für die Branchen her, insbesondere für die Pharmabranche. Der Pharma Bereich umfasst der 24% deutscher Exporte in die USA, die Branche ist damit so US-Exportabhängig wie keine andere.
- Laut von der Leyen soll es beidseitige Nullzölle für eine Reihe strategische Produkte geben, darunter unter anderem Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, seltene Erden, Halbleitertechnik, sowie bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Details sind noch offen. Die Liste soll in Rahmen von weiteren Verhandlungen erweitert werden.
- Gleichzeitig soll die EU zusätzlich 600 Milliarden US-Dollar mehr in die USA investieren, laut Trump. Wie genau dies umgesetzt werden soll ist noch offen.
- Weiterhin stimmt die EU zu, Energie aus den USA im Wert von 750 Milliarden US-Dollar zu kaufen. Wie dies umgesetzt werden soll bleibt auch weiter offen.
- Weiterhin soll der Bürokratieabbau insbesondere für U.S. KMUs vorangetrieben werden (Omnibus), und über Nichttarifäre Handelshemmnisse im Agrarbereich (z.B. Hygiene-Standards für US-Schweinefleisch und -Milchprodukte) sollen weiterverhandelt werden.
- Im Digitalbereich bleibt der DSA und DMA bestehen, wobei die EU vereinbart hat, keine Gebühren für die Netzwerknutzung einzuführen, sowie keine Zölle auf „elektronische Übertragungen“ (Dienstleistungen) zu erheben.
- Laut „White House Fact Sheet“ werden die EU und die USA im Bereich Wirtschaftssicherheit enger zusammenarbeiten (engere Lieferketten und gemeinsames Vorgehen gegen Drittstaaten (China), beim In- und Outbound Investment Screening, und in der Exportkontrolle).
- Die EU wird auch “significant amounts” an US-Militärgüter sowie US-Chips einkaufen, wobei auch hier weitere Details noch offen sind.
- Wann der Deal eintritt, ist noch unklar. Die EU-Gegenmaßnahmen werden, in Folge des Deals, mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgesetzt.
Kernbotschaften der DIHK:
- Die deutsche Wirtschaft kann vorerst aufatmen. Die drohende Eskalation im Handelskrieg ist vorerst abgewendet. Die EU stand unter erheblichem Druck, hat aber mit der Einigung Schlimmeres verhindert. Doch der Deal hat seinen Preis, und dieser Preis geht auch klar zu Lasten der deutschen und europäischen Wirtschaft.
- Mit dem neuen Basiszoll von 15 Prozent – auch für Autos – verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für deutsche Exporteure spürbar. Vor dem Konflikt lagen die Zölle bei rund zwei Prozent, seit dem sog. „Liberation Day“ (April) bei 10 Prozent Basiszoll.
- Die Belastung für die Industrie bleibt daher massiv – gerade für mittelständische Unternehmen ohne US-Standorte. Schlüsselbranchen wie Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, und Pharma stehen weiter unter Druck. Wichtig für die Planungssicherheit sind daher nun rasch die Detailvereinbarungen. Eine Senkung der EU-Außenzölle auf 0% würde Unternehmen ohne Anpassungshilfen hart treffen.
- Für Stahl- und Aluminimum bringt die Einigung noch keinerlei Entlastung – hier haben wir zu wenig Details. Der von von der Leyen angesprochenen Zollabbau und Quoten muss kommen, denn die bisher geltenden Zölle von 50 % sind für die Industrie extrem schädlich.
- In dem Deal mit den USA bleibt die Frage offen, wie die Investitionszusagen von EU-Unternehmen und die Importzusagen seitens der EU im Energiebereich tatsächlich umgesetzt werden sollen. 600 Mrd. Euro über 3 Jahre sind 200 Mrd. Euro im Jahr – 2024 hat die EU 109 Mrd. in den USA investiert, dies wäre eine Verdopplung.
- Grundsätzlich sind USA zwar ein attraktiver Markt, doch damit Deutsche Unternehmen weiter investieren, brauchen die Unternehmen Planungssicherheit – das gilt sowohl in der Zollpolitik als auch in den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.
- Wenn Präsident Trump von einem “Ende der Diskussion“ spricht, dann muss aus Sicht der deutschen Wirtschaft klar sein: Genau das darf es nicht sein. Einseitig verhängte, WTO-widrige Zölle können keinen Abschluss, sondern nur Ausgangspunkt weiterer Verhandlungen sein. Diese Einigung darf keine Zollordnung zementieren, die unsere Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft untergräbt. Die EU muss das Abkommen mit den USA nun konkretisieren und dabei entschlossen weiterverhandeln.
Executive Orders
Die Executive Orders (EO) sind auf der Webseite des Weißen Hauses zu finden. Hier können Sie auch den Newsletter des Weißen Hauses abbonnieren, um stets über neue EO informiert zu sein. Donald Trump dürfte dazu neigen, wo möglich, mit EOs zu agieren.
Was können Unternehmen tun?
Nachfolgend erhalten Sie eine unverbindliche Aufstellung, was Unternehmen aufgrund der aktuellen Regelungen tun können/prüfen sollten:
- Betroffenheit prüfen: Die Unternehmen sollten ihre internationalen Verträge unter die Lupe nehmen, wie z.B. die richtige Auswahl der Incoterms-Klausel. Als Verkäufer/Exporteur kommt im Handel mit den USA die DDP-Klausel nicht in Frage! Bei DDP (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt) müsste der Exporteur alle Zölle und somit auch die Zusatzzölle tragen.
- Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert.
Es empfiehlt sich den FOB-Wert auf der Handelsrechnung anzugeben, damit nicht die Frachtkosten eine zusätzliche Zollbelastung aufbringen. - Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind grundsätzlich international einheitlich.
- Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
- Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind?
Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung? - Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.
USA - Wissenswertes
Weitere Ansprechpartner
Angesichts der aktuellen Entwicklungen in den USA hat die Rechtsabteilung der AHK in New York ihr bereits bestehendes Beratungsangebot weiter ausgebaut, um deutschen Unternehmen vor dem Hintergrund der kurzfristig eintretenden – zum Teil sehr komplexen – Neuerungen schnell und effizient zur Seite stehen zu können.
Stand: 29.07.2025