International
USA
Die USA sind die größte Volkswirtschaft der Welt und machen rund ein Viertel des globalen Bruttoinlandsprodukts aus. Mit etwa 340 Millionen Menschen erlebt das Land gerade eine Reindustrialisierung. Statt nur auf Konsum und Dienstleistungen zu setzen, werden durch Konjunkturpakete jetzt Infrastruktur modernisiert und neue Produktionsstätten gebaut. Auch wenn es unter der Regierung von US-Präsident Donald Trump protektionistische Hürden gibt, bieten sich grundsätzlich für deutsche Unternehmen viele Chancen.
Stand: Juli 2026
Neue US Zollstruktur nach Auslauf der 122 Zölle - Neue 301 Maßnahmen implementiert.
Das US Handelsministerium (USTR) veröffentlichte eine Proklamation welche die Ergebnisse der 301 Untersuchung zum Thema Zwangsarbeit implementiert hat. Diese Proklamation findet statt, da mit Wirkung vom 24 Juli 2026 um 00:01 (US Zeit, 06:01 Berlin) die bisher geltenden 122 Zölle von 10% plus MFN auslaufen.
Die Ankündigung ändert die Lage wie folgt:
- Für die EU, zusammen mit Taiwan, gilt ab 00:01, am Freitag dem 24.07.2026 folgendes:
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von weniger als 10% gilt ein Zollsatz von 10% inklusive MFN.
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10% gilt der nur MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle.
- Somit sind diese Maßnahmen nun auch Turnberry-Konform (maximal 15%) gestaltet worden.
- Für Japan, Korea und die Schweiz gilt eine ähnliche Struktur wie für die EU, aber mit einem „Mindestzollsatz“ von 12,5% anstatt 10%.
- Für weitere ausgewählte Handelspartner gilt ein Zoll von 10% plus MFN (Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, Kanada, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, das Vereinigte Königreich und Trinidad und Tobago).
- Für alle weitere Handelspartner (weitere 38 Länder, inkl. China) gilt ein Zollsatz 12,5% plus die jeweils anfallenden MFN-Zölle.
- Güter die bereits von Sektorale Zöllen (Section 232, Stahl/Alu, Autos, Halbleiter) betroffen sind, sind von diesen neuen Maßnahmen nicht betroffen.
Diese Entwicklung hebt zwar weiterhin die Unsicherheit und Volatilität in den transatlantischen Handelsbeziehungen hervor, ist aber im Grundsätzlichen eine positive Entwicklung. Diese neue Struktur verringert nicht nur die Zollbelastung für unsere Exporteure, sondern stellt die EU, zusammen mit Taiwan, in einer klaren Position als jene Handelspartner mit dem "besten" Deal da. Dies ist auch für die Europäische Wettbewerbsfähigkeit in den USA wichtig.
Dennoch bleibt vieles offen: das Ergebnis der 301 Untersuchung zu Überkapazitäten ist noch offen, Ebenso wie die 301 Untersuchung zur deutschen Pharmabepreisung. Letztlich hat das USTR auf die verkündete Strafe der EU Kommission gegenüber Google im Wert von knapp 900 Mrd. EUR aufgrund von Verstößen des Digital Market Acts mit klarer Kritik reagiert. Das USTR hat dabei der EU vorgeworfen, sie bringe hierdurch selber Unsicherheit in die transatlantischen Handelsbeziehungen.
Hier der Link zur Proklamation: USTR Takes Action in Forced Labor Section 301 Investigations | United States Trade Representative
US-Section-122-Zölle
Mit Wirkung zum 24. Juli 2026 wird der Section-301-Zoll für EU-Ursprungswaren mit einem regulären US-Zollsatz (MFN) von weniger als 10 Prozent so festgesetzt, dass sich aus regulärem US-Zoll und Section-301-Zoll eine Gesamtzollbelastung von 10 Prozent ergibt.
Liegt der reguläre US-Zollsatz bereits bei mindestens 10 Prozent, wird kein zusätzlicher Section-301-Zoll erhoben.
Zusätzlich gibt es eine Ausnahmeliste; diese Produkte sind von den neuen Zöllen befreit.
Sektorale Zusatzzölle
| Produkte/Erzeugnisse | Zollsatz/in Kraft seit | weiterführende Erläuterungen/Ausnahmen |
|---|---|---|
| Metallzölle (Eisen, Stahl- Aluminium und Kupfer) |
25 bis 50 % | Einzelheiten ergeben sich aus den Anhängen der Proklamation vom 2. April 2026. Ausgenommene US-Zolltarifnummern sind im Annex II aufgeführt. Zum 8. Juni 2026 wurden weitere Anpassungen, wie z. B. für bestimmte landwirtschaftliche Maschinen oder mobile Industrieanlage vorgenommen und Zölle z. T. von 25 auf 15 Prozent reduziert. Diese Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet. |
| Pharmazeutika | bis zu 100 % (ab dem 31. Juli 2026) |
Einzelheiten ergeben sich aus der Publikation des US-Präsidenten vom 2. April 2026. Für die Europäische Union gilt eine Obergrenze von 15 Prozent. |
| Autos sowie Autoteile und -zubehör |
25 % in Kraft seit 03.03.2025 auf Autos / seit 03.05.2025 auf Autoteile und -zubehör. |
Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern Annex I (Autos) und II (Autoteile und -zubehör) steht bereit. Für EU-Autos und Autoteile gilt ein Zollsatz in Höhe von 15 Prozent seit dem 1. August 2025. Sofern das Produkt von der Zolltarifnummer erfasst ist, es aber kein Autoteil oder -zubehör ist, dann wird kein Zusatzzoll erhoben. Es gibt Ausnahmen im Zuge von USMCA für Autos, -teile und -zubehör. |
| Weichholz und Holzprodukte | 10 % bzw. 25 % seit dem 14.10.2025 |
Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit. |
| Mittelschwere LKW sowie Teile | 25 % bzw. 15 % (für Teile) seit dem 01.11.2025 |
Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit. Einige Fahrzeuge im Rahmen des nordamerikanischen Handelsabkommens (NAFTA/USMCA) sind ausgenommen. |
| Busse | 10 % seit dem 01.11.2025 |
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| Bestimmte Halbleiter | 25% seit dem 15.01.2026 |
Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern und Erläuterungen steht bereit. |
USA - Wissenswertes
Weitere Ansprechpartner
- Deutsch-Amerikanische Auslandshandelskammern (AHK USA)
- Deutsche Vertretungen in den USA
- Amerikanische Botschaft und Generalkonsulate in Deutschland
- Angesichts der aktuellen Entwicklungen in den USA hat die Rechtsabteilung der AHK in New York ihr bereits bestehendes Beratungsangebot weiter ausgebaut, um deutschen Unternehmen vor dem Hintergrund der kurzfristig eintretenden – zum Teil sehr komplexen – Neuerungen schnell und effizient zur Seite stehen zu können.
