International

Neue Zollvorschriften für EU-Exporte seit 31.01.25

Seit dem 31. Januar 2025 sind für alle Warenlieferungen aus der EU nach Großbritannien verpflichtend summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) erforderlich.
Diese müssen über das System S&S GB eingereicht werden, wofür entweder kompatible Software oder die Dienste eines Community System Providers (CSP) genutzt werden können. Verantwortlich für die Abgabe ist der Beförderer oder der Betreiber des Transportmittels; es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Dienstleister mit der Abwicklung zu beauftragen.
Die Fristen für die Einreichung variieren je nach Transportmittel und -weg.
Bei Roll-On-Roll-Off-Verkehren gilt:
  • Begleitete Waren: Das Speditionsunternehmen muss die Anmeldung abgeben.
  • Unbegleitete Waren/Container: Der Fährbetreiber ist für die Anmeldung verantwortlich.
Der erforderliche Datensatz wurde von bisher 37 auf 20 verpflichtende Angaben reduziert, wobei acht weitere Datenelemente in bestimmten Fällen erforderlich sein können.
Hintergrund dieser Änderung ist der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, nach dem für Einfuhren aus der EU eine vorübergehende Ausnahme bezüglich summarischer Eingangsanmeldungen galt. Die Einführung dieser Pflicht wurde mehrfach verschoben und war zuletzt für den 31. Oktober 2024 vorgesehen. Unternehmen, die Waren nach Großbritannien exportieren, sollten sich rechtzeitig auf diese neuen Anforderungen vorbereiten, um einen reibungslosen Warenverkehr sicherzustellen.
Quellen: