Zoll

Ursprungsregeln für den präferenziellen Ursprung

Der präferenzielle Ursprung einer Ware führt dazu, dass diese Waren in bestimmte Länder zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen importiert oder exportiert werden können, das heißt die Ware wird dadurch günstiger und wettbewerbsfähiger.
Grundlage für die Anwendung von Zollpräferenzen bilden eine Vielzahl von
  • Präferenzabkommen, die die Europäische Union (EU) mit anderen Staaten oder Staatengruppen geschlossen hat und die so genannten
  • autonomen Präferenzmaßnahmen, die die Europäische Union einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen (zum Beispiel Entwicklungsländer) oder Gebiete anwendet.
Da Präferenzregeln immer nur im Verhältnis zum jeweiligen Abkommenspartner gelten, müssen Sie zuerst prüfen, ob ein Abkommen besteht.
Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst sind und die darin festgelegten Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen. Soweit dabei auf den Ursprung einer Ware abgestellt wird, ist dieser anhand der einschlägigen Präferenzregelung zu bestimmen. Dies kann nur durch den Hersteller der Ware erfolgen, weil nur dieser über die entsprechenden Informationen verfügt. Voraussetzung ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch über die Internetseite vom Zoll.