Registrierungspflicht für Textilexporteure

Türkei : Exporter Registry Form

Deutsche Exporteure, die Textilien, Schuhe, Farbstoffe, Bettausstattungen und bestimmte Möbel in die Türkei einführen, müssen sich vorab dort registrieren lassen. Dies gilt unabhängig vom Ursprungsland der Waren und bei Wareneinfuhren von über 50 Kilogramm Gewicht. Die Registrierungspflicht besteht bereits seit 2011, der Warenkreis wurde zwischenzeitlich erweitert.
Mit welchem Formular erfolgt die Registrierung?
Unternehmen müssen das Formblatt Exporter Registry Form (DOCX-Datei · 23 KB) ausfüllen. Es hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Bei wem erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung erfolgt in der Türkei und ist bei folgenden Registrierungsstellen  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 363 KB)möglich.
Wie läuft das Registrierungsverfahren?
  1. Der Exporteur muss das Formblatt vor der ersten Wareneinfuhr in die Türkei ausfüllen.
  2. Das ausgefüllte Formblatt muss am Geschäftssitz des Exporteurs von der örtlich zuständigen IHK bescheinigt werden.
  3. Anschließend erfolgt die Beglaubigung von einer türkischen Vertretung (Generalkonsulat) in Deutschland.
  4. Abschließend erfolgt die Registrierung bei einer Registrierungsstelle.
Wenn das Exportunternehmen bereits den Vorgaben entsprechend ordnungsgemäß registriert wurde, muss lediglich das Formblatt eingereicht werden, ohne dass es einer weiteren Beglaubigung/Legalisierung bedarf. In diesem Fall reicht es, wenn das Formblatt soweit möglich über die Internetseiten der Registrierungsstellen eingereicht wird. Auf der elektronischen Plattform zur Exporter Registration (eBirlik) finden Sie auch eine 16-seitige Anleitung auf Englisch ("Help me to use this web site"). Von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben. Es können weitere Unterlagen vom Importeur gefordert werden. Wegen der Online-Registrierung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Registrierungsstelle.
Der Fall einer Retoure-Lieferung ist in den Bekanntmachungen nicht geregelt. (Fallkonstellation: Textilien werden von der Türkei nach Deutschland geliefert und aufgrund eines Mangels wieder zurück in die Türkei verschickt.) Nach Informationen der AHK Türkei wäre in solchen Fällen die Vorlage des Registrierungsformulars nicht zwingend. Es genüge, wenn das türkische Unternehmen in einem unterschriebenen Schreiben angebe, dass die Ware aufgrund eines Mangels zurückgeschickt werde. Zusätzlich seien Angaben über das deutsche Unternehmen erforderlich. Es wird empfohlen, direkt mit der türkischen Zollstelle Kontakt aufzunehmen, die die Einfuhrabwicklung vornimmt.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Deutsch-Türkische Handelskammer Istanbul
Frau Satı Gör Tekbaş
Telefon +90 (212) 3630500