International
Entwaldungsverordnung EUDR
Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, um die Entwaldungsverordnung umzusetzen. Diese verbietet den Verkauf von Produkten in der EU, die aus Abholzungsgebieten stammen. Am 3. Dezember 2024 erzielten die Unterhändler des EU-Parlaments und des Rates eine vorläufige politische Einigung über die Verschiebung der Anwendung der Verordnung.
Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen. Diese zusätzliche Zeit soll Unternehmen helfen, die Vorschriften von Anfang an reibungsloser umzusetzen. Nähere Infos finden Sie auf der Webseite des Europäischen Parlaments.
Vorbereitung
Wie können sich Marktbeteiligte vorbereiten? Sie müssen sich im EU-Informationssystem registrieren und ihre Sorgfaltserklärungen abgeben. Die Sorgfaltserklärungen werden dann mit einer Referenznummer versehen. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Zugriff auf die abgegebenen Erklärungen. Informationen zum IT-Tool wie Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Informationen und Hilfestellung
Hilfsangebote gibt es bei den IHKs und beim Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte.
Die Zollverwaltung hat einen kurzen Leitfaden zur Sorgfaltserklärung und zu Negativcodierungen die im Rahmen der EU Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) in der Zollanmeldung abgegeben werden müssen, bereitgestellt.
Auch die EU-Kommission hat zur Unterstützung der Unternehmerinnen und Unternehmer ein Leitliniendokument und FAQs veröffentlicht.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) wird in diesem Jahr Webinare zum Umgang mit der Verordnung organisieren. Hierüber informieren wir zu gegebener Zeit.