Textilkennzeichnungsverordnung

Hersteller, Importeure und Händler von Textilien müssen das neue Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) beachten. Textilien dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Anforderungen der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung entsprechen.
Bei den Kontrollen achten die Behörden vor allem darauf, ob Teile tierischen Ursprungs, die in Textilerzeugnissen enthalten sind, richtig gekennzeichnet sind (z. B. Pelzbesatz, Daunenfüllungen, Lederbesatz, Hornknöpfe). Wenn beispielsweise der Kragen eines Mantels aus echtem Pelz besteht, muss der wörtliche Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ auf dem Etikett in unmittelbarer Nähe der Faserzusammensetzung angegeben werden. Pflegehinweise sind dagegen nicht vorgeschrieben.