Innovationsförderung

Innovationsgutschein Bayern

Mit den Innovationsgutscheinen unterstützt der Freistaat Bayern die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
  • Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
  • Das Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten
  • Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenzgründerinnen und -gründern personenbezogen

Angebotene Innovationsgutscheine

Innovationsgutschein Standard

  • Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 4.000,- Euro betragen.
  • Die Obergrenze pro Gutschein beträgt 30.000,- Euro.

Innovationsgutschein Spezial

  • Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 30.000,- Euro betragen.
  • Die Obergrenze pro Gutschein beträgt 80.000,- Euro.
Folgende Punkte müssen beim Innovationsgutschein Spezial zusätzlich erfüllt werden:
  • Beratungsgespräch mit Bayern Innovativ erforderlich.
  • Einreichung einer Skizze.
  • Einreichung des Antrags.
  • Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung.
  • Nach Durchführung und Abschluss des Vorhabens muss eine Veröffentlichung auf der firmeneigenen Homepage oder Vergleichbarem erfolgen.