Innovationsförderung
Innovationsgutschein Bayern
Mit den Innovationsgutscheinen unterstützt der Freistaat Bayern die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Die wichtigsten Voraussetzungen
- Kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
- Das Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten
- Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenzgründerinnen und -gründern personenbezogen
Angebotene Innovationsgutscheine
Innovationsgutschein Standard
- Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 4.000,- Euro betragen.
- Die Obergrenze pro Gutschein beträgt 30.000,- Euro.
Innovationsgutschein Spezial
- Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 30.000,- Euro betragen.
- Die Obergrenze pro Gutschein beträgt 80.000,- Euro.
Folgende Punkte müssen beim Innovationsgutschein Spezial zusätzlich erfüllt werden:
- Beratungsgespräch mit Bayern Innovativ erforderlich.
- Einreichung einer Skizze.
- Einreichung des Antrags.
- Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung.
- Nach Durchführung und Abschluss des Vorhabens muss eine Veröffentlichung auf der firmeneigenen Homepage oder Vergleichbarem erfolgen.