Informationspflichten zum Datenschutz

Datenschutzhinweise gegenüber Teilnehmern der Prüfung der Gefahrgutfahrer gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Qualifikation als Gefahrgutfahrer zu prüfen, die ADR-Schulungsbescheinigung auszustellen und das Verzeichnis aller gültigen Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer zu führen.

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Qualifikation als Gefahrgutfahrer zu prüfen, die ADR-Schulungsbescheinigung auszustellen und das Verzeichnis aller gültigen Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer zu führen.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

IHK Aschaffenburg
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021/880-0
Fax: 06021/880-22000
E-Mail: info@aschaffenburg.ihk.de 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

IHK Aschaffenburg
Datenschutzbeauftragter
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021/880-151
Fax: 06021/880-22151
E-Mail: datenschutz@aschaffenburg.ihk.de 

Quelle der Daten

Die verarbeiteten Daten entstammen Ihrer Prüfungsanmeldung beim Schulungsveranstalter bzw. Ihrer eigenen Anmeldung.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um die Prüfungen für Gefahrgutfahrer durchzuführen.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit § 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB sowie der Satzung der IHK betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen verarbeitet. Ihre Daten werden zur Durchführung der Prüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses und für die Ausstellung von ADR-Schulungsbescheinigungen verarbeitet sowie für die Führung des Verzeichnisses über alle gültigen Schulungsbescheinigungen. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.
Folgende Daten werden erhoben:
  • Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Geburtsland (Sonstiges)
  • Staatsangehörigkeit, ggf. zweite Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Kommunikationsdaten
  • Prüfungsergebnis
  • ADR-Nummer
  • Passbild gemäß Passverordnung
  • Ausstellungsdatum und Gültigkeit der ADR-Bescheinigung
  • Ggf. eine Lieferanschrift für die ADR-Card (bei zentralen Druck)
  • Prüfungsart

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
Ihre Daten werden auch an das zentrale Auskunftssystem der DIHK „ADRinfo“ übertragen.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs und aus der Satzung der IHK betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen. Nach Abschluss der Prüfung werden die Schulungs- und Prüfungsunterlagen sechs Jahre, die Prüfungsbögen selbst ein Jahr aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

Rechte der Betroffenen

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige bzw. unvollständige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Aschaffenburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/ den Datenschutzbeauftragten der IHK Aschaffenburg.
Die in Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Rechte stehenden Unterlagen werden wir für einen Zeitraum von drei Jahren speichern, um den Nachweis einer ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Anliegens führen zu können.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Tel. 089 212672-0, Fax 089 212672-50, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.