Informationspflichten zum Datenschutz

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung zur Berufskraftfahrerprüfung. 

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung zur Berufskraftfahrerprüfung. 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

IHK Aschaffenburg
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021/880-0
Fax: 06021/880-22000
E-Mail: info@aschaffenburg.ihk.de 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

IHK Aschaffenburg
Datenschutzbeauftragter
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021/880-151
Fax: 06021/880-22151
E-Mail: datenschutz@aschaffenburg.ihk.de 

Quelle der Daten

Die verarbeiteten Daten entstammen Ihrer eigenen Anmeldung.
Hat Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Ausbildungsstätte Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten. Ferner können auch Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt von der IHK abgerufen werden nach § 21 BKrFQG. 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir zur Organisation und Durchführung der Berufskraftfahrerprüfung, zu der Sie sich angemeldet haben. 
Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 c, Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 IHKG i.V.m. Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayDSG i.V.m. §§  2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 27 Abs. 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) sowie § 5 Abs. 6 der Satzung der IHK Aschaffenburg betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr. 
Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Sachkundeprüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet. 
Hinsichtlich der Bekanntgabe Ihres Prüfungsergebnisses an die jeweilige Ausbildungsstätte und die übrigen Teilnehmer beruht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a DSGVO.
Daten, die nach § 14 Nr. 2- 4 BKrFQG in dem beim Kraftfahrt-Bundesamt geführten Berufskraftfahrerqualifikationsregister zu speichern sind, werden von der IHK an das Kraftfahrt-Bundesamt gemäß § 19 BKrFQG übermittelt.

Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden:

Folgende Daten werden erhoben:
  • Name u. Vorname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum/-ort /-land u. Staatsangehörigkeit, ggf. zweite Staatsangehörigkeit, Geburtsland (Sonstiges)
  • Geschlecht
  • Straße/Wohnort
  • Kommunikationsdaten
  • Firma und Firmenanschrift, Ausbildungsstätte
  • Prüfungsergebnis
  • Prüfungsart

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
  • Die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • Mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • Die mit der Prüfungsaufsicht befassten Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • ggf. andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung
  • Kraftfahrt-Bundesamt wegen des dort geführten Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
  • Ausbildungsstätten mit Zugriffsrechten auf das Berufskraftfahrerqualifikationsregister
  • Weiterleitung der Prüfungsergebnisse bei entsprechender Einwilligung an die Ausbildungsstätte
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr werden die Prüfungsunterlagen nach 
Abschluss der Gesamtprüfung ein Jahr und das Ergebnis der Prüfung 50 Jahre gespeichert. 

Rechte der Betroffenen

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige bzw. unvollständige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Aschaffenburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/ den Datenschutzbeauftragten der IHK Aschaffenburg.
Die in Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Rechte stehenden Unterlagen werden wir für einen Zeitraum von drei Jahren speichern, um den Nachweis einer ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Anliegens führen zu können.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den 
Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Tel. 089 212672-0, Fax 089 212672-50, 
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de.    

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen gegenüber der IHK Aschaffenburg per E-Mail an datenschutz@aschaffenburg.ihk.de, telefonisch (06021/880-0) oder schriftlich widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Teilnehmer/-innen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dürfen nach § 5 Abs. 6 der Satzung der IHK Aschaffenburg betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr an der Prüfung nicht teilnehmen.