Unternehmensfinanzierung

Öffentliche Finanzierungshilfen für den Mittelstand

Sowohl der Bund als auch der Freistaat Bayern unterstützen mittelständische Unternehmen durch eine Reihe von Finanzierungsangeboten. Zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen für Darlehen, Kapitalbeteiligungen und sogar Zuschüsse zählen zu den Finanzierungsangeboten, die Ihre Investitionen in die Zukunft erleichtern.
Für die Vergabe der Förderdarlehen gelten folgende Grundsätze:
  1. Nach dem Hausbankprinzip sind die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und die Geschäftsbanken zuständig für die Antragstellung der öffentlichen Förderprogramme. Diese übernehmen die Kreditprüfung und leiten die Unterlagen bei Zustimmung an die die jeweilige Förderbank weiter.
  2. Die Vorbeginnsklausel besagt, dass die Antragstellung vor Beginn der wesentlichen Maßnahmen erfolgen muss.
  3. Bei vielen Programmen ist die Förderung an eine angemessene Eigenmittelbeteiligung geknüpft.
  4. Die Hausbank muss für die Förderdarlehen die Primärhaftung übernehmen und verlangt dafür bankübliche Sicherheiten. Bei einigen Programmen kann jedoch eine Haftungsfreistellung oder eine Bürgschaft beantragt werden, wodurch die Förderbank einen Teil des Ausfallrisikos der Hausbank übernimmt.
Wir zeigen Ihnen Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Vorhaben, prüfen mit Ihnen gemeinsam das Finanzierungskonzept auf Stärken und Schwächen und geben Ihnen Tipps für das Gespräch mit Ihrer Hausbank bzw. mit der Kapitalbeteiligungsgesellschaft.
In Kooperation mit der IHK Aschaffenburg und der Handwerkskammer für Unterfranken bietet die LfA Förderbank Bayern regelmäßige Finanzierungssprechtage in der IHK Aschaffenburg an. Dabei informieren und beraten die Finanzierungsexperten der Kooperationspartner und der LfA Förderbank Bayern über die öffentlichen Förderdarlehen. Die Termine und Anmeldemodalitäten finden Sie im nebenstehenden Flyer.