Existenzgründung und Unternehmensförderung

BAFA-Unternehmensberatung

Junge und bereits länger am Markt bestehende Unternehmen werden durch das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung unterstützt.
Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen- und mittelständigen Unternehmen (KMU) auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen. Auch KMU, die sich in wirtschaftlich angespannter Situation befinden, werden unterstützt, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Beratungsmaßnahmen die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen und Arbeitsplätze schaffen sowie sichern. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die IHK Aschaffenburg ist Regionalpartner und unterstützt bei der Antragstellung. Für das Zuschussprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, bislang bekannt unter dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ gelten seit 1. Januar 2023 neue Förderkonditionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe am Markt tätig sind. Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen zur Antragstellung ein vorheriges Gespräch mit einem Regionalpartner nachweisen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Für Gewerbetreibende am Bayerischen Untermain ist die IHK Aschaffenburg zuständiger Regionalpartner.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit. Die Beratungsleistungen müssen nach Abschluss der Beratung in einem Beratungsbericht dokumentiert werden.

Wer darf beraten?

Selbstständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (größer als 50 Prozent) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 €. Im Geltungsbereich der alten Bundesländer beläuft sich der Zuschuss auf 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.750 €. Je Antragsteller(in) können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie (31.12.2026) mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb der dieser Richtliniendauer.
Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis nebst Anlagen innerhalb der Sechs-Monats-Frist online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die vollständige Zahlung des Honorars nachweisen.

Weitere Informationen sowie den Antrag auf Förderung finden Sie unter: