Omnibusverkehr und Taxi-/Mietwagenverkehr

Personenbeförderung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
Die gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw (Kleinbusse mit bis zu acht Fahrgastsitzplätzen) und Kraftomnibussen ist - bis auf wenige Ausnahmen unter § 1 Abs. 2 PBefG- genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird von der „unteren Verkehrsbehörde" für die Ausübung und die Form des Gelegenheitsverkehrs (Taxi- oder Mietwagen) sowie für die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplätze) der einzelnen Kraftfahrzeuge unter Angabe ihrer amtlichen Kennzeichen erteilt. Die Genehmigung wird in der Regel auf den Namen des Unternehmers ausgestellt und ist zeitlich begrenzt.
Zuständige Genehmigungsbehörden sind die Landratsämter sowie die Stadt Aschaffenburg und die Regierung von Unterfranken. Für die Erteilung der Genehmigung sind drei Kriterien zu erfüllen:
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Fachliche Eignung