LKW-Maut
CO2-Maut für Lkw
Seit dem 1. Dezember 2023 werden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2-Aufschlag erhoben, pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200 € fällig. Konkret bedeutet das, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut einen Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zur bisherigen Maut hinzugerechnet wird.
Wegfall der Mautbefreiung erdgasbetriebener Fahrzeuge
Seit 1. Januar 2024 werden mit Erdgas betriebene Fahrzeuge (CNG/LNG) nach einer Klassifizierung in Schadstoffklassen mautpflichtig, analog den mit Diesel angetriebenen Fahrzeugen.
Erdgasbetriebene Fahrzeuge werden aufgrund ihrer konkreten Eigenschaften, wie beispielsweise der spezifischen Kohlenstoffdioxid-Emissionen, in Kohlenstoffdioxid-Emissionsklassen eingeteilt. Die ursprüngliche Regelung, dass ab dem 1. Januar 2024 für diese Fahrzeuge nur die Mautteilsätze für Infrastrukturkosten und die verursachten Lärmbelastungskosten zu entrichten sind, wurde gestrichen.
Lkw-Maut über 3,5 Tonnen
Seit dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Darunter fallen sowohl Solofahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen als auch Fahrzeugkombinationen, sofern deren Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die
- für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
- deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
Ausnahmen von der Maut über 3,5 Tonnen
- Dauerhaft: emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen.
- Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge bis 31. Dezember 2025.
- Sogenannte Handwerkerfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen (weitere Informationen ).