Verkehr
Brennerautobahn
Auf dieser Seite möchten wir Sie zukünftig über die Entwicklung auf der Brennerautobahn informieren.
- Die Asfinag hat einen Kalender erarbeitet, der eine Übersicht über Fahrverbote, Ein- und Zweispurigkeiten ab 1. Januar 2025 auf der Brennerautobahn bietet.
Fahrkalender für 2025
Dieser beinhaltet alle wesentlichen Informationen rundum die Maßnahmen auf der Luegbrücke:- Tage mit einspuriger Verkehrsführung
- Tage mit zweispuriger Verkehrsführung (inkl. bisherigen & zusätzlichen Lkw-Fahrverboten)
- Tage mit einspuriger Verkehrsführung aufgrund von Erhaltungsarbeiten
Anm.: Bei Schneefall ist im Winterzeitraum (01.11.-31.03.) eine zweispurige Verkehrsführung nicht möglich, da die äußeren Fahrspuren nicht mit Räumfahrzeugen befahren werden dürfen!Dosierkalender 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 411 KB)
Fahrverbote A12, A13 und A14
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Republik Österreich hat Ende Dezember 2014 weitere umfangreiche LKW-Fahrverbote für die A12, A13 und A14 erlassen. Die Fahrverbote beziehen sich auf:- Lastkraftwagen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen
- Dies gilt auch für Fahzeugkombinationen, bei denen das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt.
Wann und wo?Fahrverbote A12, A13 und A14 mit Ziel Richtung Nößlach bis Anschlussstelle (AS) Brenner Nord (bzw. wenn das Ziel über diese AS erreicht werden soll) Fahrtrichtung Staatsgrenze Österreich.- an allen Samstagen vom 11. Januar bis einschl. 15. März
- am Samstag, den 12 April
- an allen Samstagen vom 7. Juni bis einschl. 27. September
Diese Fahrverbote gelten jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhrweitere Fahrverbote- Donnerstag, 17. April
- Freitag 18. April
- Mittwoch 28. Mai
- Mittwoch 18. Juni
- Donnerstag 2. Oktober
gültig jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 UhrWann gibt es Fahrverbote in Fahrtrichtung Nord (Insbruck)?- an allen Samstagen vom 11. Januar bis einschl. 15. März
- an allen Samstagen vom 5. Juli bis einschl. 30. August
Italien: Fahrverbote des Regierungskommissariat für die Provinz Bozen
Mit Blick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit hat das Regierungskommissariat für die Provinz Bozen beschlossen, ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie an bestimmten Tagen, an denen mit einer hohen Verkehrsdichte zu rechnen ist, zu erlassen.Das Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen.Es gilt an allen Sonntagen von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr, sowie an folgenden Tagen:- April
Freitag, 18 April, 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr,
Samstag, 19 April von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Montag, 21 April, 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr,
Dienstag, 22. April 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag, 25 April 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr - Mai
Donnerstag, 1. Mai 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr - Juni
Montag, 7. Juni von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr - Juli
Samstag, 05. Juli von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 12. Juli von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 19. Juli von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 25. Juli von 16:00 bis 22:00 Uhr
Samstag, 26. Juli von 08:00 bis 16:00 Uhr - August
Freitag, 01 Aug. von 16:00 bis 22:00 Uhr
Samstag, 02. Aug. von 08:00 bis 22:00 Uhr
Freitag, 08. Aug. von 16:00 bis 22:00 Uhr
Samstag, 09. Aug. von 08:00 bis 22:00 Uhr
Freitag, 15. Aug. von 07:00 bis 22:00 Uhr
Samstag, 16. Aug. von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 23. Aug. von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 30. Aug. von 08:00 bis 16:00 Uhr - November
Samstag, 01 Nov. von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr - Dezember
Montag, 08 Dez. von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Donnerstag, 25 Dez. von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Freitag, 26 Dez. von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr