Brennerautobahn

Auf dieser Seite möchten wir Sie zukünftig über die Entwicklung auf der Brennerautobahn informieren.
  • Die Asfinag hat einen Kalender erarbeitet, der eine Übersicht über Fahrverbote, Ein- und Zweispurigkeiten ab 1. Januar 2025 auf der Brennerautobahn bietet.
  • Fahrkalender für 2025

    Dieser beinhaltet alle wesentlichen Informationen rundum die Maßnahmen auf der Luegbrücke:
    • Tage mit einspuriger Verkehrsführung
    • Tage mit zweispuriger Verkehrsführung (inkl. bisherigen & zusätzlichen Lkw-Fahrverboten)
    • Tage mit einspuriger Verkehrsführung aufgrund von Erhaltungsarbeiten
    Anm.: Bei Schneefall ist im Winterzeitraum (01.11.-31.03.) eine zweispurige Verkehrsführung nicht möglich, da die äußeren Fahrspuren nicht mit Räumfahrzeugen befahren werden dürfen!
  • Dosierkalender 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 411 KB)

  • Fahrverbote A12, A13 und A14

    Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Republik Österreich hat Ende Dezember 2014 weitere umfangreiche LKW-Fahrverbote für die A12, A13 und A14 erlassen. Die Fahrverbote beziehen sich auf:
    • Lastkraftwagen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen
    • Dies gilt auch für Fahzeugkombinationen, bei denen das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt.
    Wann und wo?
    Fahrverbote A12, A13 und A14 mit Ziel Richtung Nößlach bis Anschlussstelle (AS) Brenner Nord (bzw. wenn das Ziel über diese AS erreicht werden soll) Fahrtrichtung Staatsgrenze Österreich.
    • an allen Samstagen vom 7. Juni bis einschl. 27. September
    Dieses Fahrverbot gilt jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    weitere Fahrverbote
    • Mittwoch 28. Mai
    • Mittwoch 18. Juni
    • Donnerstag 2. Oktober
    gültig jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr
    Wann gibt es Fahrverbote in Fahrtrichtung Nord (Insbruck)?
    • an allen Samstagen vom 5. Juli bis einschl. 30. August

    Italien: Fahrverbote des Regierungskommissariat für die Provinz Bozen

    Mit Blick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit hat das Regierungskommissariat für die Provinz Bozen beschlossen, ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie an bestimmten Tagen, an denen mit einer hohen Verkehrsdichte zu rechnen ist, zu erlassen.
    Das Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen.
    Es gilt an allen Sonntagen von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr, sowie an folgenden Tagen:
    • Juni
      Montag, 7. Juni von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr
    • Juli
      Samstag, 05. Juli von 08:00 bis 16:00 Uhr
      Samstag, 12. Juli von 08:00 bis 16:00 Uhr
      Samstag, 19. Juli von 08:00 bis 16:00 Uhr
      Freitag, 25. Juli von 16:00 bis 22:00 Uhr
      Samstag, 26. Juli von 08:00 bis 16:00 Uhr
    • August
      Freitag, 01 Aug. von 16:00 bis 22:00 Uhr
      Samstag, 02. Aug. von 08:00 bis 22:00 Uhr
      Freitag, 08. Aug. von 16:00 bis 22:00 Uhr
      Samstag, 09. Aug. von 08:00 bis 22:00 Uhr
      Freitag, 15. Aug. von 07:00 bis 22:00 Uhr
      Samstag, 16. Aug. von 08:00 bis 16:00 Uhr
      Samstag, 23. Aug. von 08:00 bis 16:00 Uhr
      Samstag, 30. Aug. von 08:00 bis 16:00 Uhr
    • November
      Samstag, 01 Nov. von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
    • Dezember
      Montag, 08 Dez. von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
      Donnerstag, 25 Dez. von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
      Freitag, 26 Dez. von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Luegbrücke ab Juni zweispurig befahrbar

Ab dem 4. Juni 2025 wird die Luegbrücke auf der Brennerautobahn (A13) in beiden Fahrtrichtungen wieder zweispurig befahrbar sein. Die temporäre Entlastung gilt bis zum 5. Oktober 2025 und soll insbesondere den Sommerreiseverkehr sowie den grenzüberschreitenden Gütertransport spürbar erleichtern.
Die Maßnahme ist Teil eines flexiblen Verkehrskonzepts der ASFINAG, das an bis zu 180 Tagen im Jahr eine zweispurige Verkehrsführung vorsieht. Bereits jetzt sind in Richtung Süden beide Spuren offen, ab dem 4. Juni folgt auch die Nordspur – pünktlich zum Pfingstreiseverkehr.
Wichtig für die Logistikbranche: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen die linke Spur nutzen, da diese baulich stärker belastbar ist. Integrierte Fahrbahnwaagen kontrollieren das Gewicht – bei Überschreitung erfolgt eine automatische Ausleitung.