Änderung EU-Mobilitätspaket

Mitführpflicht verdoppelt sich

Am 31. Dezember 2024 trat eine weitere Änderung durch das EU-Mobilitätspaket in Kraft. Es müssen bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten Nachweise für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Kalendertage mitgeführt werden. Unter anderem betrifft dies Nachweise über Lenk- und Ruhezeiten, sowie Urlaubs- und Krankheitstage.
Einen entsprechenden HInweis finden Sie in der EU-Verordnung unter Punkt 12.