Mitführpflicht verdoppelt sich

Ab dem 31. Dezember 2024 tritt eine weitere Änderung durch das EU-Mobilitätspaket in Kraft. Es müssen bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten Nachweise für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Kalendertage mitgeführt werden. Unter anderem betrifft dies Nachweise über Lenk- und Ruhezeiten, sowie Urlaubs- und Krankheitstage.
Für den 31. Dezember ergibt sich somit eine Mitführungspflicht von Nachweisen, die bis zum 5. November zurückgehen.
Unternehmen sollten unter anderem ihre Fahrer schon jetzt auf die sich bald ändernden Fristen hinweisen. Und sie sollten ab Anfang Dezember darauf achten, dass Fahrer ihre Nachweise nicht wie bisher nach 28 Tagen zur Archivierung abliefern und dementsprechend nicht mehr mitführen würden. Sonst können die Fahrer ihre neuen Mitführungspflichten nicht erfüllen, was bei einer Kontrolle zu Bußgeldern führen kann.

Einen entsprechenden HInweis finden Sie in der EU-Verordnung unter Punkt 12.