Gaststättengesetz
Gastwirteunterrichtung
Jeder, der eine Gaststätte betreiben möchte, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, muss an einer Gastwirteunterrichtung teilnehmen. Nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 Gaststättengesetz (GastG) hat der Antragsteller einer Gaststättenerlaubnis nachzuweisen, dass er „über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann".
Termine
Die Gastwirteunterrichtung bei der IHK Aschaffenburg findet an folgenden Terminen, jeweils von 13:00 bis 15:30 Uhr, statt:
- 9. Oktober 2023
- 6. November 2023
- 4. Dezember 2023
- 8. Januar 2024
- 5. Februar 2024
- 4. März 2024
- 8. April 2024
- 6. Mai 2024
Die Gebühr beträgt 65,00 €. Eine Anmeldung ist nur telefonisch bis eine Woche vor dem jeweiligen Termin beim genannten Ansprechpartner möglich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt. Voraussetzung für die Teilnahme sind gute Deutschkenntnisse (eine Teilnahme mit Dolmetscher ist nicht möglich).
Die Gastwirteunterrichtung kann in Verbindung mit einer Lebensmittelhygieneschulung besucht werden. Diese Kombischulung findet zu den oben genannten Termin von 8:00 bis 15:30 Uhr statt. Das Entgelt bzw. die Gebühr betragen dann insgesamt 145,00 €.
Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher
Um die deutsche Unterrichtung zu besuchen ist es erforderlich, dass ausreichend Deutschkennntnisse vorhanden sind um die Unterrichtung inhaltlich zu verstehen (z. B. Sprachnieveau B1 oder besser).
Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sein, besteht die Möglichkeit an einer internationalen Gaststättenunterrichtung in der jeweiligen Fremdsprache teilzunehmen.
Fremdsprachige Gaststättenunterrichtungen in chinesisch, englisch, griechisch, italienisch und türkisch finden bei der IHK München statt.
Anmeldungen online über die Website der IHK München.
Fremdsprachige Gaststättenunterrichtungen in vietnamesisch, polnisch, ungarisch, thailändisch und rumänisch, bei Bedarf auch in weiteren Sprachen, finden bei der IHK Nürnberg statt. Dabei wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Termine werden individuell vereinbart. Bitte melden Sie sich unter: Tel. 0911 1335-1335.
Befreiung von der Unterrichtung
Nicht an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen muss, wer
- auf den Ausschank alkoholischer Getränke verzichtet
- bereits einmal an einer Unterrichtung teilgenommen hat (der Unterrichtungsnachweis gilt deutschlandweit und ist zeitlich unbegrenzt)
- einen branchentypischen Berufsabschluss vorweisen kann, der von der Unterrichtung befreit. Dies kann z. B. eine Berufsausbildung in der Gastronomie oder ein Abschluss als Bäckereifachverkäufer/-in oder Winzer sein.
Die komplette Liste der Ausnahmeregelungen nach Nr. 3.4 GastUVwV (PDF-Datei · 131 KB).
Die IHK Aschaffenburg bescheinigt bei Vorlegen des Original-Zeugnisses die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.
Wo ist die Gaststättenerlaubnis zu beantragen?
Die Gaststättenerlaubnis ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Aschaffenburg bzw. Landratsamt Miltenberg) oder der Stadtverwaltung (Stadt Aschaffenburg, Stadt Alzenau) zu beantragen.