Handel

Handelsbrauch

Zwischen Kaufleuten allgemein, in einer Branche oder an einem Ort haben sich häufig gewisse Gepflogenheiten herausgebildet, die von den Beteiligten als „üblich“ empfunden werden. Diese Gepflogenheiten werden bei Verträgen oder sonstigen Rechtshandlungen unter Kaufleuten stillschweigend oder als rechtsverbindlich unterstellt - sogenannte Handelsbräuche. Für die Wertung im Rahmen von Zivilprozessen oder unter Vollkaufleuten ist es oft sehr wichtig festzustellen, ob und in welcher Form ein Handelsbrauch besteht.
Wir sind Ihnen bei der Recherche nach dem Bestehen eines Handelsbrauches gerne behilflich. Weitere Informationen finden Sie auch unserem Merkblatt Handelsbrauch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 651 KB).