Aus- und Weiterbildng

Zweitschrift von Prüfungszeugnissen

Bei Verlust Ihres Prüfungszeugnisses (auch Facharbeiter-, Gesellen- oder Kaufmannsgehilfenbrief genannt) besteht die Möglichkeit eine Zweitschrift zu erhalten. Ausgestellt wird das Prüfungszeugnis bei der IHK, vor der auch die Prüfung abgelegt und bestanden wurde. Haben Sie bei einer anderen IHK die Prüfung absolviert, wenden Sie sich direkt an diese Stelle.
Die Ausstellung einer Zweitschrift beträgt gemäß Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg 30 Euro. Falls Sie eine Zweitschrift beantragen möchten, können Sie das Formular bei uns herunterladen, ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. Die Gebühr ist nach Erhalt der Zweitschrift zu überweisen – eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. 
Benötigt die Deutsche Rentenversicherung Angaben über eine abgelegte Ausbildungszeit können wir Ihnen leider keine Bescheinigung ausstellen, da uns Ausbildungszeiten aus früheren Jahren nicht mehr vorliegen.