Fortbildungsprüfungen

Geprüfte(r) Personalfachkaufmann(frau)

Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung zu klären, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie  unter „Weitere Informationen“ als Download.

Prüfungstermine

Termin schriftlicher Teil
Anmeldeschluss
29. / 30. Oktober 2024
01.07.2024

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem betrieblichen Personalwesen

Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann beherrscht die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit, gestaltet Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, -planung und Marketing verantwortlich mit und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Funktionen haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung muss der Teilnehmer den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung erbringen.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Personalfachkaufleute-Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche.

I. Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
  • Prozesse im Personalwesen gestalten
  • Projekte planen und durchführen
  • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
  • Beraten und Fachgespräche führen
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
II. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
  • Sozialversicherungsrecht anwenden
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten
  • Personalbeschaffung durchführen
  • Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
III. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
  • Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen.
IV. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
  • Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
In der schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet. Wenn der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer Prüfungsleistung eine mangelhafte Leistung erbringt, kann er in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Bei der Bewertung wird die schriftliche und die mündliche Prüfungsleistung pro Handlungsbereich zu einer Note zusammengefasst; der schriftliche Teil wird dabei doppelt gewichtet.
Außerdem wird eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchgeführt. Dabei wird von einem betrieblichen Beratungsauftrag ausgegangen. Für dieses Fachgespräch wird eine gesonderte Note ermittelt.

Ergebnis der Prüfung

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Teilen der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Personalfachkaufmann/zur Geprüften Personalfachkauffrau vom 11. Februar 2002 durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und beträgt:
Prüfung
Gebühr
gesamt
520,00 €