Fortbildungsprüfungen

Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung „Metall“

Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung zu klären, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter „Weitere Informationen“ als Download.

Prüfungstermine

Termin schriftlicher Teil
Anmeldeschluss
2. / 3. / 22. / 23. Mai 2024
26.01.2024
6. / 7. / 21. / 22. November 2024
26.07.2024
29. / 30. April / 21. / 22. Mai 2025
30.01.2025

Zielgruppe

Mitarbeiter der Metallbranche, die als Führungskräfte tätig werden wollen

Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
  • zu den im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ Punkt 1. und 2. genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und Punkt 3. mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und
  • den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung durch eine Prüfung.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters/einer Industriemeisterin haben. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Industriemeister Metall-Prüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile. 
I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  4. Zusammenarbeit im Betrieb
  5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher u. technischer Gesetzmäßigkeiten
Die aufgeführten Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft.

II. Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich - Technik
  • Betriebstechnik
  • Fertigungstechnik
  • Montagetechnik
2. Handlungsbereich - Organisation
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
3. Handlungsbereich - Führung und Personal
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
In den Handlungsbereichen 1. und 2. sind in einer schriftlichen Prüfung komplexe Situationsaufgaben zu lösen, im Handlungsbereich 3 wird ein situationsbezogenes Fachgespräch geführt.
Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen der Basisqualifikationen und/oder in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe der Handlungsspezifischen Qualifikationen mangelhafte Leistungen erbracht, wird ihm darin eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Falls pro Prüfungsteil eine Leistung unter 30 Punkte erreicht wird, ist eine mündliche Prüfung in diesem Teil nicht möglich. Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zusammengefasst.

Ergebnis der Prüfung

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Teilen der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Industriemeister Metall/zur Geprüften Industriemeisterin Metall vom 12. Dezember 1997 durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und beträgt:
Prüfung
Gebühr
Teil A – Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
280,00 €
Teil B – Handlungsspezifische Qualifikationen
320,00 €