Fortbildungsprüfungen
Geprüfte(r) Industriefachwirt(in)
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung zu klären, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter „Weitere Informationen“ als Download.
Prüfungstermine
Termin schriftlicher Teil
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Anmeldeschluss
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20. / 27. / 28. März 2024
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01.12.2023
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23. Oktober / NEU! 29. / 30. Oktober 2024
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01.07.2024
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26. / 31. März / 1. April 2025
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01.12.2024
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22. Oktober / NEU! 27. / 28. Oktober 2025
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30.06.2025
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Zielgruppe
Kaufmännische Mitarbeiter aus Industrieunternehmen
Ziel der Prüfung
Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,
- den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen;
- Geschäftsprozesse und Projekte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte zu bewerten, zu planen und durchzuführen;
- sich auf veränderte Methoden und Systeme flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mit zu gestalten;
- anhand einer zielorientierten Führung Geschäftsprozesse und Projekte zu gestalten und zu kontrollieren.
Zulassung zur Prüfung
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen” wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes (1) Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz (1) Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirtes/einer Geprüften Industriefachwirtin haben.
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Industriefachwirte-Prüfung gliedert sich in zwei Teilprüfungen.
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mündlich durchgeführt. Die Themenstellung der Präsentation muss sich auf mindestens zwei der Handlungsbereiche der Handlungsspezifischen Qualifikationen beziehen. Ausgehend davon soll im Fachgespräch nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet werden kann.
Ergebnis der Prüfung
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Teilen der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.
Ausbildereignung
Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Industriefachwirt/zur Geprüften Industriefachwirtin vom 30. Juni 2010 durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und beträgt:
Prüfung
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Gebühr
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Teil A – Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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200,00 €
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Teil B – Handlungsspezifische Qualifikationen
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320,00 €
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