Fortbildungsprüfungen

Geprüfte(r) Fachwirt(in) im Gesundheits- und Sozialwesen

Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung zu klären, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter „Weitere Informationen“ als Download.

Prüfungstermine

Termin schriftlicher Teil Anmeldeschluss
25. und 26. März 2024
01.12.2023
25. und 26. März 2025
02.12.2024

Zielgruppe

Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

Ziel der Prüfung

Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er in der Lage ist, in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben auszuüben.
Dazu zählen folgende Kompetenzen:
  • Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
  • Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung
  • Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen
  • Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten
  • Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen
  • Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
  • Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen
  • Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. 
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben aufgeführten Kompetenzen aufweisen. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung der Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  5. Führen und Entwickeln von Personal
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Die Prüfung in den Handlungsbereichen 1 bis 6 ist schriftlich anhand zweier Situationsaufgaben durchzuführen. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation mit anschließendem Fachgespräch. In der Präsentation soll der Teilnehmer nachweisen, dass er eine typische Problemstellung der betrieblichen Praxis selbstständig erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Ausgehend von der Präsentation soll im Fachgespräch nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren bewerten zu können.
Die mündliche Prüfung ist erst dann durchzuführen, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Ergebnis der Prüfung

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Teilen der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Ausbildereignung

Wer die Prüfung zum „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder zur „Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011 durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und beträgt:
Prüfung
Gebühr
gesamt
520,00 €