Fortbildungsprüfungen

Geprüfte(r) Bilanzbuchhalter(in) - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung zu klären, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter „Weitere Informationen“ als Download.

Prüfungstermine

Termin schriftlicher Teil
Anmeldeschluss
27. März / 2. / 5. April 2024
01.12.2023
18. / 24. / 27. September 2024
30.06.2024
25. / 27. März / 1. April 2025
01.12.2024

Zielgruppe

Weiterbildungsinteressierte aus dem betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen sowie Mitarbeiter aus Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien

Ziel der Prüfung

ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, unter anderem die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.
  • Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten
  • Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden
  • die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen
  • Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren
  • ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen
  • finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie
  • Berufsausbildung organisieren und durchführen

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
  • einen der folgenden Abschlüsse:
  1. einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
  2. einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
  3. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges eine Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Bilanzbuchhalter-Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil.                 
  1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
  7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt und besteht aus drei zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. In der Präsentation soll der Teilnehmer nachweisen, dass er eine typische Problemstellung der betrieblichen Praxis selbstständig erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Ausgehend von der Präsentation soll im Fachgespräch nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren bewerten zu können.
Die mündliche Prüfung ist erst dann durchzuführen, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Ergebnis der Prüfung

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung. Die Prüfung ist bestanden, wenn in den drei schriftlichen Prüfungsleistungen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Ausbildereignung

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin vom 18. Dezember 2020 durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und beträgt:
Prüfung
Gebühr
Schriftliche Prüfung                                     
450,00 €
Mündliche Prüfung
150,00 €