Fortbildungsprüfungen

Geprüfte(r) Bankfachwirt(in)

Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung zu klären, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter „Weitere Informationen“ als Download.

Prüfungstermine

Termin schriftlicher Teil Anmeldeschluss
18. und 19. März 2024
01.12.2023
18. und 19. März 2025
02.12.2024

Zielgruppe

Weiterbildungsinteressierte aus der Kreditwirtschaft: Banken, Sparkassen, etc.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzt, die ihn befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei soll er kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen soll er organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Bankkaufmann/-frau und danach mindestens zwei Jahren Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
  • eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Bankfachwirte-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Allgemeine Bankbetriebswirtschaft (120 Minuten)
  • Betriebswirtschaft (120 Minuten)
  • Volkswirtschaft (120 Minuten)
  • Recht (120 Minuten)
  • und eines der folgenden Fächer (Wahlfach):
    - Privatkundengeschäft (120 Minuten)
    - Immobiliengeschäft (120 Minuten)
    - Firmenkundengeschäft (120 Minuten)
Die mündliche Prüfung besteht aus einem praxisorientierten Situationsgespräch. Es werden zwei Aufgaben zur Wahl gestellt.
1. Dauer der Prüfung: 20 Minuten
2. Vorbereitungszeit: 20 Minuten

Ergebnis der Prüfung

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im mündlichen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Teilen der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Bankfachwirt/zur Geprüften Bankfachwirtin vom 1. März 2000 durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und beträgt:
Prüfung
Gebühr
gesamt
520,00 €