Fortbildungsprüfungen

Ausbilder-Eignungsprüfung

Prüfungstermine

Termin schriftlicher Teil
Termin praktischer Teil
Anmeldeschluss
9. September 2024
11. - 17. September 2024
01.07.2024
4. November 2024
6. - 12. November 2024
01.09.2024

Zielgruppe

Weiterbildungsinteressierte aus allen Wirtschaftsbereichen

Ziel der Prüfung

Der Teilnehmer soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.

Zulassung zur Prüfung

Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.
Aber: Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist (§ 28 Absatz 1 Satz 2 BBiG).
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unseren beiden Ausbildungsberatern in Verbindung:
Kaufmännische Berufe: Herr Michael Grellert
Gewerblich-technische Berufe: Frau Ruth Wissel

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie in einem Zeitraum von 180 Minuten fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple-choice) aus allen vier Handlungsfeldern.
Die praktische Prüfung besteht aus zwei Teilen (Prüfungsdauer insgesamt: 30 Minuten):
  1. Präsentation einer Ausbildungssituation bzw. praktische Durchführung einer Ausbildungssituation (Dauer: 15 Minuten)
  2. anschließendes Fachgespräch, in dem Sie Ihre Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründen bzw. erläutern (Dauer: 15 Minuten)

Ergebnis der Prüfung

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und beträgt:
Prüfung
Gebühr
gesamt
180,00 €
nur praktischer Teil
120,00 €