Berufsschulnote ins IHK-Prüfungszeugnis

Nach § 37 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann den Auszubildenden auf Antrag das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Zeugnis ausgewiesen werden.
Damit das Zeugnis zeitnah erstellt werden kann, ist es erforderlich den Antrag auf Aufnahme der Berufsschulnote ins IHK-Prüfungszeugnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 63 KB) bis spätestens zum zum 25. Februar für die Winterprüfung und 25. Juli für die Sommerprüfung abzugeben. Das Antragsformular ist von Ihnen und Ihrer zuständigen Berufsschule vollständig auszufüllen.
Wenn dieser Antrag nicht zum oben genannten Termin vorliegt, wird das Zeugnis ohne das Ergebnis der berufsbildenden Schule ausgefertigt.