Prüfungsanmeldung

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich nach den von der Kammer bestimmten Anmeldefristen und -formularen durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden zu erfolgen. In besonderen Fällen kann der Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen gem. § 9 der Prüfungsordnung und bei Wiederholungsprüfungen, falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht oder im Falle der Sonderzulassung.

Vorzeitige Anmeldung zur Prüfung

Besonders gute Leistungen in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule machen es möglich, bei der IHK einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen. Auszubildende können nach Anhörung des Ausbildenden gemäß § 45 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Dadurch soll denjenigen, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ein größeres Lerntempo entwickelt haben und die aufgrund dieser Leistungen das vorgegebene Ausbildungsziel vorzeitig erreichen können, die Möglichkeit gegeben werden, zu einem Prüfungstermin zugelassen zu werden, der vor dem regulär anstehenden Prüfungstermin liegt.
Der Antrag auf vorzeitige Zulassung kann vom Auszubildenden, bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des Auszubildenden, gestellt werden.

Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • Die schriftliche Bestätigung mindestens guter (überdurchschnittlicher) Leistungen im Ausbildungsbetrieb durch den Ausbildenden. Darüber hinaus sind entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der Leistungsstand und die in der bis zur Prüfung noch verbleibenden Zeit zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf die Erreichung des Ausbildungszieles zu berücksichtigen.
  • Der schriftliche Nachweis durch die Berufsschule, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Durchschnitt von 2,5 und keine Note schlechter als "befriedigend" erreicht wurde. Berücksichtigt werden nur die für die Abschlussprüfung wesentlichen Fächer. Werden im Zeugnis keine Unterrichtsfächer mit Noten aufgeführt, sind die Noten der Lernbereiche heranzuziehen.

Fristen sind:

  • Vorzeitige Anmeldungen zur Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2 müssen bis spätestens 31. Januar (Sommerprüfung) oder 31. Juli (Winterprüfung) bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aschaffenburg, Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung, Postfach 10 01 17, 63701 Aschaffenburg, eingereicht werden.
Wichtig: Verspätet eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die IHK bittet darum, nur die von ihr vorgesehenen Anmelde- und Antragsformulare zu verwenden und den Anmeldungen keine Ausbildungsverträge oder andere Originalunterlagen beizufügen.

Einzureichen sind:

  • die Anmeldung zur Abschlussprüfung
  • die Bestätigungen des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule
  • in verschiedenen Berufen die Anlage zur Anmeldung zur Abschlussprüfung
Alle Formulare stehen Ihnen unter „Weitere Informationen“ als Download zur Verfügung. Die berufsspezifischen Anlagen zur Anmeldung zur Abschlussprüfung finden Sie bei den Informationen zum jeweiligen Beruf.
Personalisierte Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer IHK auf Anfrage. Der Ausbildungsvertrag bleibt unberührt.

Nachteilsausgleich

"Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen." § 65 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz.
"Die Art der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 12 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Aschaffenburg) nachzuweisen." § 16 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Aschaffenburg