Binnenschifffahrtskapitän / -in
Ausbildungsdauer
Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 3,5 Jahre.
Arbeitsgebiet
Binnenschifffahrtskapitäne und Binnenschifffahrtkapitäninnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig. Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zum Binnenschifffahrtkapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin wird die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses zum Schiffsführer und zur Schiffsführerin gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben.
Branchen / Betriebe
Reedereien, Partikulierer (Eigner), Fährbetriebe, Hafenbetriebe, Wasserbau- und Schifffahrtsämter
Berufliche Qualifikationen
Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen navigieren und manövrieren Schiffe auf allen größeren Flüssen, Kanälen und angebundenen Binnenseen. Beim Steuern der Binnenschiffe verlassen sie sich neben den Navigationssystem, wie z.B. Funk, Radar, Uhr oder Kompass, auf Uferfixpunkte und Karten. In Zusammenarbeit mit den Binnenschiffern und Binnenschifferinnen an Board gewährleisten sie die Funktionstüchtigkeit der Schiffsausrüstung und -betriebstechnik, indem sie Schäden an den Maschinen und Anlagen analysieren und geeignete Maßnahmen für die Instandhaltung ergreifen. Des Weiteren planen und überwachen Kapitäne und Kapitäninnen das Be- und Entladen der Schiffe und die Beförderung der Fahrgäste. Hierbei sind sie nicht nur für die Sicherheit der Passagiere verantwortlich, sondern auch der Mannschaft. Letzteres stellen sie unter anderem dadurch sicher, dass sie für ausreichend Verpflegung sowie saubere Wohnräume und Sanitäranlagen sorgen.
Ausbildungsschwerpunkte
- Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen,
- Anwenden, Kontrollieren und Dokumentieren der Fahrzeugausrüstung,
- Planen und Überwachen des Be- und Entladens von Fahrzeugen,
- Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen,
- Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren,
- Organisieren und Überwachen der Schiffsbetriebstechnik,
- Organisieren und Überwachen von Betriebsabläufen,
- Beförderung von Personen,
- Transportieren von Gütern,
- Fördern der Sozialgemeinschaft an Bord,
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen und
- Vorbereiten auf Notfallsituationen sowie Handeln und Führen in Notfallsituationen
Prüfungen
Die Abschlussprüfung ist gestreckt und gliedert sich in
- Abschlussprüfung Teil 1 nach 2 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 40 % in der Endbenotung)
- Abschlussprüfung Teil 2 nach 3,5 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 60 % in der Endbenotung)
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist identisch mit jener der Binnenschiffer/innen. Hier stehen das Planen und Durchführen von Reisen im Vordergrund. Ein Schwerpunkt muss nicht gewählt werden.
Prüftermine
Prüfung
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Termin regulär
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Termin bei Wiederholung / Verschiebung
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AP Teil 1
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schriftlich:
Dezember
praktisch:
April |
schriftlich und praktisch:
Sommer |
AP Teil 2
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schriftlich und praktisch:
Dezember |
schriftlich und praktisch:
Sommer |
Berufsschule
Schiffer-Berufskolleg RHEIN
Städtische Schule der Sekundarstufe II Bürgermeister-Wendel-Platz 1 47198 Duisburg Tel: 02066 218910 Fax: 02066 218920 |