Bauzeichner/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Arbeitsgebiet
Anhand von Vorlagen des Architekten oder des Ingenieurs fertigen die Bauzeichner/die Bauzeichnerinnen exakte, maßstabgerechte Zeichnungen und Baupläne an. Die zeichnerische Ausbildung findet zunehmend am Computer statt.
Bauzeichner/Bauzeichnerinnen werden in folgenden Schwerpunkten ausgebildet:
- Hochbau einschließlich raumbildender Ausbau
- Ingenieurbau
- Tief-, Straßen- und Landschaftsbau Arbeitsgebiet:
Berufliche Fähigkeiten
Bauzeichner/Bauzeichnerinnen
- nehmen Arbeitsaufträge entgegen,
- wählen das Zeichenmaterial aus und stellen es bereit,
- fertigen Grundrisse, Schnitte und Ansichten in unterschiedlichen Maßstäben nach Entwurfskizzen an,
- beschriften und kolorieren Zeichnungen und Pläne,
- fertigen Vorentwurfszeichnungen, -skizzen, Entwurfs-, Rein-, Detail- und Ausführungszeichnungen, sowie Lage- und Höhenpläne, Querschnitte, Leitungs-, Pflanz- und Baustelleneinrichtungspläne an,
- arbeiten mit numerisch gesteuerten Anlagen,
- bereiten Daten zur elektronischen Datenverarbeitung vor,
- erstellen Zeichnungen mit EDV-Programmen und prüfen die mit Plotter gezeichneten Pläne,
- verwalten Pläne und Zeichnungen,
- wirken bei der Erarbeitung von Unterlagen für Ausschreibungen und bei der Berechnung einfacher statischer Nachweise mit,
- führen einfache Vermessungsarbeiten durch,
- reinigen und pflegen Arbeitsgeräte und halten sie in Stand.
Ausbildungsschwerpunkte
- Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
- Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Grundlagen des technischen Zeichnens
- Grundlagen des Bauzeichnens
- Grundlagen der bautechnischen Fertigkeiten
- Eigenschaften und Verwendung von Baustoffen
- Aufnehmen und Aufmessen von Geländen und Bauteilen
- Anwenden unterschiedlicher Projektionsarten
- Ermitteln von Mengen, Massen und Eigenlasten der Baustoffe und Bauteile
- Herstellen von Zeichnungen für Planung und Ausführung
- Grundlagen der Informationsverarbeitung
Berufsschule
Josef-Greising-Schule Würzburg
Städtisches Gewerbliches Berufsbildungszentrum II Tiefe Gasse 6 97084 Würzburg Tel.: 0931 64015-0 Fax: 0931 64015-110 bbz2@wuerzburg.de http://www.bbz2wuerzburg.de |
Nachweis des Baustellenpraktikums
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 ist das abzuleistende Baustellenpraktikum aus den Lfd. Nr. 10 und 11 des Aus-bildungsrahmenplans abzuleiten.
Hierfür ergibt sich eine Richtzeit von 18 Ausbildungswochen. Sinn des Praktikums ist es, die Umsetzung der zeichnerischen Darstellung in die praktische Bauausführung durch Erfahrung kennenzulernen - siehe hierzu insbesondere Lfd. Nr. 10 des Ausbildungsrahmenplans.
Während der Ausbildung sind gemäß Ausbildungsrahmenplan mindestens 20 Begehungen vorgesehen. Sinn dieser Begehungen ist es, insbesondere folgende Sachverhalte durch Er-fahrung kennenzulernen: Baustellenbetrieb, Kontrolle der Bauausführung, Qualitätsüberwachung der Baustoffe, Einhalten der Zeichnungsmaße bei der Ausführung, Terminabsprachen mit nachfolgenden Gewerken, Aufmaße nehmen, Änderungen besprechen, Bauabnahme begleiten, Bauaufnahmen bzw. Bauzustandsermittlungen, Baueinmessungen auch mit Vermessungsbüros, Bauleitung, Detaillierungen, Feststellen und Überprüfung von Anschlussmaßen, Fenster, Türen, Treppen, Haustechnik, Zusammenarbeit mit Fremdbetrieben, Energieversorgung, Wasserzu- und -ableitung sowie Behördenkontakte.
Eine Zulassung zur Abschlussprüfung kann nur nach vollständiger Durchführung der Baustellenpraktika und der Baubegehungen erfolgen.
Zum Nachweis legen Sie bitte das Formular – Baustellenpraktika – Ihrer Anmeldung zur Abschlussprüfung bei.
Hierfür ergibt sich eine Richtzeit von 18 Ausbildungswochen. Sinn des Praktikums ist es, die Umsetzung der zeichnerischen Darstellung in die praktische Bauausführung durch Erfahrung kennenzulernen - siehe hierzu insbesondere Lfd. Nr. 10 des Ausbildungsrahmenplans.
Während der Ausbildung sind gemäß Ausbildungsrahmenplan mindestens 20 Begehungen vorgesehen. Sinn dieser Begehungen ist es, insbesondere folgende Sachverhalte durch Er-fahrung kennenzulernen: Baustellenbetrieb, Kontrolle der Bauausführung, Qualitätsüberwachung der Baustoffe, Einhalten der Zeichnungsmaße bei der Ausführung, Terminabsprachen mit nachfolgenden Gewerken, Aufmaße nehmen, Änderungen besprechen, Bauabnahme begleiten, Bauaufnahmen bzw. Bauzustandsermittlungen, Baueinmessungen auch mit Vermessungsbüros, Bauleitung, Detaillierungen, Feststellen und Überprüfung von Anschlussmaßen, Fenster, Türen, Treppen, Haustechnik, Zusammenarbeit mit Fremdbetrieben, Energieversorgung, Wasserzu- und -ableitung sowie Behördenkontakte.
Eine Zulassung zur Abschlussprüfung kann nur nach vollständiger Durchführung der Baustellenpraktika und der Baubegehungen erfolgen.
Zum Nachweis legen Sie bitte das Formular – Baustellenpraktika – Ihrer Anmeldung zur Abschlussprüfung bei.