Ausbildungsberatung

Sachbezugswerte

Seit dem 1. Januar 2018 gelten nach der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) neue Beträge. Sie sind auch im Rahmen der Ausbildungsvergütung von Bedeutung, wenn der Ausbildende dem Auszubildenden beispielsweise Unterkunft oder Verpflegung gewährt.
Die Möglichkeit derartiger Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausdrücklich vor. Allerdings ist die Höchstgrenze der Anrechnung für Ausbildungsverträge gesetzlich auf 75 % der Bruttoausbildungsvergütung beschränkt. Der Auszubildende muss danach in jedem Fall mindestens 25 % der Bruttovergütung als Geldleistung erhalten.
Die aktuelle Übersicht der Sachbezugswerte für freie Verpflegung erhalten Sie über den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband oder auf Anfrage über die IHK Aschaffenburg.