Ausbildungsverlängerung
In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auf schriftlichen Antrag des Auszubildenden und des Betriebes verlängert werden. Der Auszubildende muss glaubhaft machen, dass dies erforderlich ist um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor dieser Entscheidung sind die Ausbildenden zu hören. Die Berufsschule kann ebenfalls gehört werden. Bei Minderjährigen ist die entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Gründe für eine Verlängerung der Ausbildungszeit sind:
- schwere Mängel in der Ausbildung
- Nichterreichen der schulischen Leistungsziele
- längere Ausfallzeiten (z.B. wegen Krankheit)
- körperliche, geistige, seelische Behinderung des Auszubildenden, aufgrund der das Ausbildungsziel nicht in der vereinbarten Ausbildungszeit erreicht werden kann
- Betreuung des eigenen Kindes oder pflegebedürftiger Angehöriger
- verkürzte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit
Erforderliche Unterlagen
- formloser gemeinsamer Antrag ODER Vordruck (vgl. “Weitere Informationen”)
- beide Ausbildungsverträge