Ausbildungsberatung

Ausbilder

Um einen Ausbildungsvertrag bei der IHK registrieren zu lassen, muss für den Ausbildungsbetrieb eine Person als Ausbilder/als Ausbilderin benannt sein, der/die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte verantwortlich ist.

Aufgaben des Ausbilders/der Ausbilderin

Der Ausbilder oder die Ausbilderin können stellvertretend für die Ausbildenden die Ausbildung durchführen. Sie sind von den Ausbildenden ausdrücklich mit der Wahrnehmung der Ausbildungsaufgaben zu beauftragen und in dem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle anzugeben. Der Ausbilder/die Ausbilderin erfüllt die Funktion, einem oder mehreren Auszubildenden die im Ausbildungsplan festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Darüber hinaus gehören zu seinem Funktionsbild noch weitere Sachbereiche, hierzu zählen:
  • die Vorbereitung und Durchführung der Ausbildung nach dem betrieblichen Ausbildungs- und Versetzungsplan,
  • die charakterliche Förderung,
  • die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht,
  • die Überwachung der Unfallverhütung,
  • die Beurteilung der Auszubildenden sowie
  • die Leistungsbewertung. 

Eignung des Ausbilders/der Ausbilderin

Sie müssen einen Ausbilder/eine Ausbilderin benennen, der/die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte verantwortlich ist. Die betreffende Person muss hierfür persönlich und fachlich geeignet sein.
  • Persönlich geeignet ist, wer nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat.
  • Fachlich geeignet ist in der Regel, wer eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung (z. B. Facharbeiter- oder Kaufmannsgehilfenprüfung) erfolgreich abgelegt hat und eine angemessene Zeit praktisch tätig gewesen ist. Zudem muss er über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügen, die in einer Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung nachgewiesen werden müssen.
Das Gesetz sieht Ausnahmeregelungen genereller Art vor, z. B. für Absolventen deutscher Hoch- und Fachhoch­schulen, die einschlägig tätig gewesen sind. Bitte informieren Sie sich hierzu bei unseren Ausbildungsberatern.
Wenn Sie einen Ausbilder/eine Ausbilderin bei der IHK benennen möchten, müssen Sie das Ausbilderdatenblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 152 KB) ausfüllen, als Nachweis für die fachliche und berufs- und arbeitspädagogische Eignung die Zeugnisse beilegen und an uns senden.