Ärztliche Untersuchung
- Hat ein Azubi zu Beginn der Ausbildung sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so muss er eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung vorweisen. Diese ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 14 Monate sein.
- Bei Jugendlichen, die vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist eine Nachuntersuchung vorzulegen.
Diese Untersuchungen sind kostenfrei.
Das Formblatt der Bescheinigung wird den Schülern in Bayern im letzten Schuljahr ausgehändigt. Falls dieses verloren geht oder der Schulabschluss nicht in Bayern gemacht wurde, kann die Bescheinigung auch am Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken angefordert werden.