Änderung im internationalen Güterkraftverkehr
Genehmigungspflicht bereits ab 2,5 Tonnen ab 21. Mai 2022
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Aufgrund der im Juli 2020 geänderten “Marktzugangs-Verordnung” (EU) Nr. 1072/2009 sowie der “Berufszugangs-Verordnung” (EG) Nr. 1071/2009 müssen Unternehmen ab dem 21. Mai 2022, die Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr sowie in Kabotageverkehren einsetzen, eine Gemeinschaftslizenz hierfür besitzen. Bislang galt dies nur für Beförderungen über 3,5 Tonnen.
Um diese Transportgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde zu erhalten, muss im Vorfeld eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK abgelegt werden. Darüber hinaus müssen auch die anderen Berufszugangsvoraussetzungen, wie zum Beispiel die finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt sein.
Bei nationalen Beförderungen bleibt die Lizenzpflicht wie bisher bei 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Informationen zu dieser Fachkundeprüfung und Genehmigung eines Unternehmens im Bereich Güterkraftverkehr finden Sie entsprechend über die Links auf unser Homepage.
Bitte kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, wenn Sie einen Prüfungstermin ausmachen wollen. Aufgrund dieser Änderung kann es dazu kommen, dass gerade im Frühjahr 2022 eine Vielzahl an Teilnehmern die Prüfung ablegen wollen – daher kann es auch zu entsprechenden Wartezeiten kommen.