EU-Mobilitätspaket I

Tachographenpflicht über 2,5 t zHM im grenzüberschreitenden Verkehr ab 1. Juli 2026

Tachographenpflicht über 2,5 t zHM im grenzüberschreitenden Verkehr ab 1. Juli 2026

Das Mobilitätspaket Teil I der EU zählt zu den bedeutendsten Reformen im Straßentransport der letzten Jahre und wurde im Juli 2020 verabschiedet. Zu den wichtigsten Neuerungen bei den Sozialvorschriften, die seitdem schrittweise eingeführt wurden, gehören unter anderem:
  • die Ausweitung der Mitführungspflicht von Nachweisen über Lenk- und Ruhezeiten auf 56 Tage sowie
  • die Einführung des intelligenten Tachographen („Smart Tachograph“) der Version 2.

Neue Tachographenpflicht für leichtere Nutzfahrzeuge

Zum 1. Juli 2026 tritt eine weitere wichtige Änderung in Kraft:
Dann gilt die Tachographenpflicht auch für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von über 2,5 Tonnen, wenn sie grenzüberschreitend im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden. Damit werden insbesondere kleinere Transporter stärker in die Kontrollsysteme zu Lenk- und Ruhezeiten einbezogen.

Ausnahmen von der Tachographenpflicht

Es bestehen jedoch Ausnahmen von der Tachographenpflicht, zum Beispiel für bestimmte Handwerkerfahrten oder weitere in den Vorschriften benannte Einsatzfälle. Unternehmen sollten im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob ihre Fahrzeuge und Transportarten unter die neuen Regelungen fallen oder ob eine Ausnahme in Betracht kommt - und sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten.

Kurzinfo zur Tachographenpflicht

Unsere Kurzinfo „1. Juli 2026: Tachographenpflicht über 2,5 t zHM im grenzüberschreitenden Verkehr“ bietet einen ersten Einstieg in die Thematik und eine kompakte Orientierungshilfe für Unternehmen. Die Kurzinfo steht Ihnen rechts in unserem Downloadbereich als PDF zur Verfügung.

Leitfäden zu den Sozialvorschriften

Da sich Theorie und Praxis bei den Sozialvorschriften im Straßenverkehr nicht immer leicht miteinander vereinbaren lassen, wurden durch die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder zwei offizielle Leitfäden erarbeitet. Sie wurden auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) veröffentlicht:
Die Leitfäden enthalten offizielle Auslegungshinweise für alle von den Vorschriften betroffenen Unternehmen und Fahrerinnen und Fahrer und geben zusätzlich Hinweise und Antworten auf Praxisfragen.

Die wichtigsten Rechtsvorschriften sowie eine Kurzinfo finden Sie unter unter den Links unter “Weitere Informationen” am Ende dieses Textes.

Informations- und Beratungsquellen

Bündelt zahlreiche Informations- und Beratungsangebote und ist ein guter Anlaufpunkt für weitergehende Fragen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit:
  • Informationen zum Fahrpersonalrecht und Fahrtenschreiberkarten, telefonische Servicehotline: 0234 41692 7474
  • Expertenforum KomNet: Hier können Sie nach Antworten recherchieren oder Fragen selbst online an die Expertinnen und -Experten stellen. Telefonservice KomNet: 0211 855 33 11
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BALM-Außenstelle Münster
für Unternehmen aus NRW
Tel. 0251 53405-0
BALM-Außenstelle Hannover
Beratung/Anmeldung Werkverkehr für Unternehmen aus NRW
Tel. 0234 416927474
Bezirksregierung Münster
Online-Beantragung der Unternehmerkarte über das Portal:

Bezirksregierung Köln
Dezernat 57: Logistik, Nahrungsmittel, Verwaltung
Tel. 0221 475-0

Webinare zur neuen Tachographenpflicht

Zurzeit bieten Industrie- und Handelskammern aus dem IHK-Verbund kostenlose Webinare zur neuen Tachographenpflicht an. Die nächsten Termine und Anmeldemöglichkeit:

20. April 2026: Webinar der Bayerischen Industrie- und Handelskammern gemeinsam mit der Handwerkskammer für Unterfranken: Die Tachographenpflicht - kompakt und praxisnah (inkl. der gesetzlichen Änderungen ab 1. Juli 2026)

28. April 2026: Webinar der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein: Webinar “Tachographenpflicht 2026 – Neue Regeln für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen”

Neben den Webinaren des IHK-Verbunds finden Sie nachfolgend weitere, teils kostenpflichtige Angebote zum Thema Tachographenpflicht ab dem 1. Juli 2026. Diese werden zu Ihrer Information aufgeführt, ohne, dass die IHK Aachen eine inhaltliche Bewertung oder diese als empfohlen kennzeichnet. Für Inhalt, Qualität und Aktualität der externen Angebote sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

30. April 2026: Kostenloses Webinar der VerkehrsRundschau in Zusammenarbeit mit Samsara: Online-Seminar: Neue EU-Fahrtenschreiberpflicht zur Digitalisierung Ihrer Flotte

Kostenpflichtiges Webinar “Fahrtenschreiberpflicht bis 3,5 t ab 01.07.2026” der SBS Fleet Competence - SchulungBeratungService:

7. Mai 2026: SBS Portal

12. Juni 2026 SBS Portal

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