ERLEBNIS.NRW
Unternehmen im Bereich Tourismus können Förderung beantragen
Mit dem Förderaufruf “Erlebnis.NRW“ soll der Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und der Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit der Kultur und im Einklang mit der Natur weiterentwickelt und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus erhöht werden. Durch einen integrativen Ansatz haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt. So auch das Territoriale Strategiekonzept der Region Aachen für nachhaltigen Tourismus in den Kreisen Euskirchen, Düren, der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen.
Mit dem Förderaufruf "Erlebnis.NRW“ kann nun konkrete Förderung beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Der Aufruf richtet sich an Kommunen, kommunale Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kammern, Vereine, Verbände und Stiftungen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Aufrufs können nur Projektideen berücksichtigt werden, die den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen. Die Maßnahmen müssen sich den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zuordnen lassen. Projekte, die allein der Naherholung dienen oder überwiegend nur von der lokalen Bevölkerung besucht werden, sind nicht förderfähig. Sollen bestehende Naherholungsangebote einer touristischen Nutzung zugeführt werden, kann dies sehr wohl Gegenstand einer Projektentwicklung sein. Verknüpfungen zwischen einzelnen touristischen, kulturellen und naturräumlichen Attraktionen können geschaffen oder ausgebaut werden, um neue Akzente und Anreize zu setzen. Ferner soll sich die Zusammenarbeit zwischen Städten und umliegenden Räumen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen sowie über die Landesgrenzen hinaus manifestieren.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Wann ist Antragsfrist?
Die erste Einreichungsfrist für Projekte endete zum 31. Januar 2023. Eine weitere Einreichungsrunde startet im Herbst 2023. Das genaue Datum wird frühzeitig bekannt gegeben.
Der Förderaufruf "Erlebnis.NRW" wird vom NRW-Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr umgesetzt. Gefördert wird "Erlebnis.NRW" von der Europäischen Union (EU) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Alle Informationen, Beratung und Antragsstellung stehen online zur Verfügung.
Bei Fragen sprechen Sie gerne auch die Berater der IHK Aachen an.