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Ob ein Gutschein umsatzsteuerpflichtig ist, wird daran festgemacht, ob es sich um einen Einzweck-Gutschein oder einen Mehrzweck-Gutschein handelt.
Das UStG regelt umfassend die Pflichtangaben auf Rechnungen. Näheres im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE). Bedeutung haben die Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Der Rechnungsempfänger hat danach die Pflicht, die Rechnungsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.