Vergütung der Gerichtssachverständigen
Neues JVEG: Höhere Honorare bei Gerichtsaufträgen
Zum 1. Juni 2025 wurde die Sachverständigenvergütung im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) neu geregelt.
Durch das “Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025)” hat sich durch Artikel 10 auch das JVEG geändert. Das Gesetz ist am 10.04.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. Teil I v. 10. April 2025, Nr. 109).
Die Änderungen des JVEG sind am 1. Juni 2025 in Kraft getreten. Damit gelten nun auch die neuen JVEG-Stundensätze für Sachverständige, welche sich um 9 Prozent erhöht haben.
Das aktuelle Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) finden Sie online unter https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/.
In Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Satz 1 finden Sie die Übersicht der neuen Stundensätze.
Stand November 2025
Haftung:
Diese Kurzinformation soll – als Service Ihrer Kammer – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.
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