Einbau genormter Baufertigteile
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, welche Tätigkeiten im Rahmen des zulassungsfreien Handwerks “Einbau von genormten Baufertigteilen (zum Beispiel Fenster, Türen, Zargen, Regale)” (Anlage B, Abschnitt 2, Nummer 24 der Handwerksordnung (HwO)), durchgeführt werden dürfen. Dieser Artikel beschreibt die angesprochenen Tätigkeiten und zeigt darüber hinaus Beispiele für nichthandwerkliche Arbeiten.